Vergnügungssteuer Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlagen sind die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28.11.2006 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen.Die vollständige Vergnügungssteuersatzung steht hier für Sie zum Download bereit.
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