Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlagen ist die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28.11.2006 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen.

Die vollständige Vergnügungssteuersatzung steht hier für Sie zum Download bereit.

Hier finden Sie die Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (PDF-Formular zum Ausdrucken). Bitte laden Sie das Formular zur Bearbeitung auf den PC bzw. das Notebook herunter. Nutzen Sie zum Öffnen und Bearbeiten des Formulares den Adobe Acrobat DC (Standard).

Seit dem 01.01.2019 erhebt die Stadt Mannheim Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Mannheim (Wettbürosteuer). Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Mannheim vom 04.12.2018 i. d. jeweils geltenden Fassung.

Die vollständige Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten steht hier für Sie zum Download bereit.

Einen Anmeldebogen für Wettbüros finden Sie hier (PDF-Formular zum Ausdrucken).

Hier finden Sie den Steuererklärungsvordruck zur Angabe der erzielten Bruttowetteinsätze für Wettbüros (PDF-Formular zum Ausdrucken).

Ansprechpartner

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der sonstigen Gemeindesteuern