Der Beförderungsdienst der Stadt Mannheim stellt schwerstgehbehinderten Personen, die wegen der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben oder anderen privaten Zwecken Fahrdienstleistungen zur Verfügung. Dazu zählen z. B. Fahrten zu Theater- und Kinobesuchen, Besuchen bei Verwandten oder Bekannten, Einkäufen und vielem mehr im Stadtgebiet von Mannheim und Ludwigshafen. Fahrten zu Arztbesuchen sind allerdings ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Beförderungsdienst ist abhängig vom Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Gegebenenfalls ist eine Eigenbeteiligung zu leisten.
Öltanks und Ölöfen müssen vor der Entsorgung von einer Spezialfirma gereinigt werden. In der Regel entsorgt die Firma auch anschließend den Tank oder Ofen.
Ich möchte Sperrmüll abholen lassen. Was muss ich tun?
Zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Abholtermin melden Sie ihren Sperrmüll an. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten