Anträge und Informationen zum Kindergeld und Kindergeldzuschlag erhalten Sie bei der Familienkasse. Die ausgefüllte Anträge senden Sie bitte direkt an die Familienkasse zurück. Die zuständige Familienkasse für Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis:
Städte sind Zentren ökonomischer, ökologischer, kultureller und sozialer Prozesse. Sich ständig verändernde Rahmenbedingungen, gesellschaftlicher Wandel und neue Funktionen stellen Städte und Gemeinden immer wieder vor große Herausforderungen, die es durch eine gezielte städtebauliche Entwicklungspolitik zu lösen gilt.
Ein zentrale Rolle spielt dabei die städtebauliche Sanierung, die eng verbunden ist mit der Städtebauförderung durch Bund und Land. Bei den fortwährenden Veränderungsprozesse bleibt es nicht aus, dass einzelne Quartiere mit der gesamtstädtischen Entwicklungen nicht Schritt halten können und sich städtebauliche Missstände abzeichnen oder gar manifestieren. In diesen Fällen ist es erforderlich, die betroffenen Gebiete durch eine gezielte „Stadtreparatur“ zu stabilisieren und der Entwicklung durch aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen neue Impulse zu geben.
Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg. Er setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zuzüglich möglicher Überhangmandate und evtl. Ausgleichsmandate zusammen.
Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).