Sondernutzung im öffentlichen Raum

Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Wird der öffentliche Verkehrsraum anderweitig genutzt als für den "Verkehr" spricht man von einer Sondernutzung. Diese unterscheidet sich in mobile Sondernutzungen wie beispielsweise Außengastronomie, Baustelleneinrichtungen oder Werbetafeln und in immobile Sondernutzungen wie fest installierte Anlagen und Stand-Markisen (Verankerung im Boden). Die Nutzung des öffentlichen Raums für private / gewerbliche Zwecke kann gegen Gebühr bei der Stadt Mannheim beantragt werden.

 

Mobile Sondernutzungen: Außengastronomie, Werbetafeln

Die Erteilung von mobiler Sondernutzungserlaubnissen auf Gehwegen, Plätzen oder Parkplätzen erfolgt durch den Fachbereiche Sicherheit und Ordnung. Dazu gehören zum Beispiel:

Wichtige Informationen zu Genehmigung von Veranstaltungen (außerhalb von Grünflächen).

Bei der Beantragung von Sondernutzungen für die Gastronomieflächen in der Innenstadt muss die Gestaltrichtlinie der Stadt Mannheim berücksichtigt werden. Die GestaltRL setzt einen verbindlichen Rahmen innerhalb dessen Gestaltungsspielräume zur Benutzung der öffentlichen Straße gelebt werden können. Sie wird bei der Beurteilen Sondernutzungsanträgen zu Grunde gelegt. Anhand der GestaltRL sollen Sondernutzungen in ihrer Qualität in der Fußgängerzone und im gesamten Geltungsbereich gehalten oder verbessert werden. Die GestaltRL ist im Dezember 2017 vom Gemeinderat beschlossen worden.

Die Sondernutzungen werden gemäß § 16 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg sowie der Satzung der Stadt Mannheim über Sondernutzung an öffentlichen Straßen genehmigt.

Wo ist der Geltungsraum?

Angewendet wird die Gestaltrichtlinie innerstädtisch in dem unten gezeigten Geltungsbereich auf allen öffentlich nutzbaren Straßen, Wegen und Plätzen, die als Straßen – oder Wegeflächen öffentlich gewidmet sind oder sich mit diesen in einer baulichen und betrieblichen Einheit befinden.

Seit 2017 gibt es in Kunststraße und Fressgasse zusätzlich die Möglichkeit ein Parklet zu beantragen. Während der Corona-Pandemie hat die Stadt Mannheim unter anderem die Gastronomiebetriebe unterstützt, indem sie erweiterte Außenbestuhlungsflächen, insbesondere Parklets im gesamten Stadtgebiet, befristet bis zum 31.10.2022 zugelassen hat. Dies wurde beschlossen, um die finanziellen Einbußen, verursacht durch die Corona-Pandemie abzumildern sowie um die regulär genehmigten Sitzplätze aufgrund der Abstandsregelung weiterhin sicherzustellen. Ab sofort bzw. ab dem 01.11.2022 sind Parklets im gesamten Stadtgebiet auch außerhalb der bisherigen Corona-Ausnahmeregelungen erlaubt.

Gut gestaltete Straßen und Plätze binden Besucher*innen und Käufer*innen an die Innenstadt und laden zum Verweilen und zur Kommunikation ein. Aus diesem Grund wurde zusätzlich zur GestaltRL ein Leitfaden mit wichtigen Gestaltungsregelungen für Parklets aufgesetzt.

Wichtige Informationen und Hilfsmittel für den Antrag einer Sondernutzung:

- GestaltRL und Broschüre
- Leitfaden Parklets in Mannheim
- Checkliste - Schritt für Schritt zur zukunftsfähigen Sondernutzung
- Ergänzende Checkliste Gestaltung von Parklets

Anträge können bei Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung formlos mit den erforderlichen Planunterlagen schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

 

Immobile Sondernutzungen: Überbauungen bzw. fest installierte Anlagen

Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die dauerhaften Sondernutzungen mit immobilen, fest mit dem Untergrund des öffentlichen Raums verbundenen privaten baulichen Anlagen bzw. mit privaten baulichen Anlagen die sich im Luftraum des öffentlichen Raums als Gebäudebestandteile befinden, liegen in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs Stadtraumservice Mannheim. Dazu gehören zum Beispiel:

Anträge können beim Eigenbetrieb 76 Stadtraumservice Mannheim formlos mit den erforderlichen Planunterlagen schriftlich oder per E-Mail gestellt werden:

  • Bauherr / Auftraggeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Ausführende Firma (Zugelassene Tiefbaufirmen Mannheim)
  • Plan mit Maßen und allen im Umfeld befindlichen festen Einbauten (Straßenlaternen, Mülleimer etc.)

Erlaubnisse für bauliche Sondernutzungen als Gebäudebestandteile (Überbauungen mit Erker, Balkonen etc.) im Rahmen von baugenehmigungs- bzw. anzeigepflichtigen privaten Bauvorhaben werden im Rahmen dieser bauordnungsrechtlichen Verfahren des Fachbereichs Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz erteilt, wenn diese genehmigungsfähig sind.