Briefwahl

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen (Tel. 0621 /293 9566; wahlbuero@mannheim.de). 

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

Der Briefwahlantrag ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Noch bequemer geht es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf 

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08222000 

oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. 

Alternativ können Sie ebenfalls den am Ende dieser Seite hinterlegten formlosen Briefwahlantrag für die Beantragung verwenden.

Das Wahlbüro im Rathaus E 5 öffnet am 02.02.2026.

Es wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl, nur Wahlempfehlungen gibt es keine! 
Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. 
Erreichen können Sie uns wie folgt:
Telefon: 0621 / 293 9566
Mail: wahlbuero@mannheim.de 

Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 lauten:

02.02.- 27.02.2026 Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag bis 18.00 Uhr. 
In der Woche vor der Wahl (02.03.- 06.03.2026) Montag bis Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00-15.00 Uhr.

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