Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen (Tel. 0621 /293 9566; wahlbuero@mannheim.de).
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Die Frist für die Beantragung von Briefwahl in Regelfällen ist abgelaufen
Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (Details siehe "Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten"/"Plötzliche Erkrankung") kann noch am Samstag vor der Wahl bis 12 Uhr und am Wahltag bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden. Hier sollten aber die Voraussetzungen vorher mit dem Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 abgeklärt werden, das erspart Wartezeiten und unnötige Wege. Wer Unterlagen für andere Wahlberechtigte – auch enge Angehörige – abholen möchte, benötigt zusätzlich eine Abholvollmacht. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt.
Rücksendung der Wahlbriefe
Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr im Rathaus E 5 eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost bis am Wahltag, 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig! Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen kann aber auch in jedem Wahllokal des Wahlkreises an der Urnenwahl teilgenommen werden.
Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten?
Sollten zugestellte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein oder versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann ihr bis zum 07. März 2026, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Plötzliche Erkrankung
In gesetzlich geregelten Fällen, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden.
Wahlbüro
Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl, nur Wahlempfehlungen gibt es keine!
Kontaktmöglichkeiten
Telefon: 0621 / 293 9566
Mail: wahlbuero@mannheim.de
Öffnungszeiten
02.02.- 27.02.2026 Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag bis 18.00 Uhr.
In der Woche vor der Wahl (02.03.- 06.03.2026) Montag bis Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00-15.00 Uhr.
Postanschrift
Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim