Bundestagswahl

Wer darf wählen?

Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
• in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

 

Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren.

 

EU-Bürger*innen anderer Staaten sind bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Die europäischen Verträge sehen dies nur für Europa- und Kommunalwahlen vor.

 

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro beim Fachbereich Demokratie und Strategie.

Wer darf gewählt werden?

Wer am Wahltag
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

EU-Bürger*innen anderer Staaten sind bei der Bundestagswahl nicht wählbar. Die europäischen Verträge sehen dies nur für Europa- und Kommunalwahlen vor.

 

Ein Bild mit den wählbaren Wahlvorschlägen im Wahlkreis 275 haben wir hier für Sie bereitgestellt.

Wie wird im Wahllokal gewählt?

Die Wahllokale sind am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten einen Stimmzettel. Seit der Bundestagswahl 2002 wird in den Wahllokalen ohne Wahlumschlag gewählt. Nur bei der Briefwahl werden die Stimmzettel zum Schutz des Wahlgeheimnisses weiterhin in Umschläge verpackt.

 

Ihr Wahlgebäude finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eingedruckt. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie hier Ihr Wahlgebäude herausfinden:

 

    Zur Online-Wahlgebäudesuche

 

Jeder Wähler hat zwei Stimmen:

 

Mit der Erststimme wird eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber gewählt. Wer die meisten Erststimmen im Wahlkreiserhält (Mehrheitswahl) ist direkt in den Bundestag gewählt.

 

Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag insgesamt (Verhältniswahl). Sie wird deshalb auch als "Kanzlerstimme" bezeichnet, denn der*die Kanzler*in muss von der Mehrheit des Bundestages gewählt werden.

 

Sie gehen hinter eine Wahlkabine, füllen den Stimmzettel aus und falten ihn dort so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro.

Weiterführende Links:

Informationen des Bundeswahlleiters

Informationen des Deutschen Bundestags

Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung

Bundestagswahl 2021: Heft in einfacher Sprache (Bundeszentrale für politische Bildung)

Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg