Landtagswahl

Wer darf wählen?

Für die Landtagswahl ist wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
• in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

 

EU-Bürger*innen anderer Staaten sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Die europäischen Verträge sehen dies nur für Europa- und Kommunalwahlen vor.

 

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro beim Fachbereich Demokratie und Strategie.

Wer darf gewählt werden?

Wer am Wahltag
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

EU-Bürger*innen anderer Staaten sind bei der Landtagswahl nicht wählbar. Die europäischen Verträge sehen dies nur für Europa- und Kommunalwahlen vor.

Wie wird im Wahllokal gewählt?

Die Wahllokale sind am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten einen Stimmzettel.

 

Jede*r Wähler*in hat eine Stimme.

 

Sie gehen hinter eine Wahlkabine, füllen den Stimmzettel aus und falten ihn dort so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro.