Landtagswahl
Das amtliche Endergebnis zur Landtagswahl 2021 finden Sie hier.
- Wer darf wählen?
Für die Landtagswahl ist wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
• in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.EU-Bürger*innen anderer Staaten sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Die europäischen Verträge sehen dies nur für Europa- und Kommunalwahlen vor.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro beim Fachbereich Demokratie und Strategie.
- Wer darf gewählt werden?
Wer am Wahltag
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.EU-Bürger*innen anderer Staaten sind bei der Landtagswahl nicht wählbar. Die europäischen Verträge sehen dies nur für Europa- und Kommunalwahlen vor.
- Wie wird im Wahllokal gewählt?
Die Wahllokale sind am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten einen Stimmzettel. Es wird ohne Stimmzettelumschlag gewählt. Nur bei der Briefwahl werden die Stimmzettel zum Schutz des Wahlgeheimnisses weiterhin in Umschläge verpackt.
Ihr Wahlgebäude finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eingedruckt. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie hier Ihr Wahlgebäude herausfinden: Sie finden die online-Wahlgebäudesuche hier rechtzeitig vor der Wahl verlinkt.
Sie haben zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber gewählt. Wer die meisten Erststimmen im Wahlkreiserhält (Mehrheitswahl) ist in den Landtag gewählt.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag insgesamt (Verhältniswahl).
Sie gehen hinter eine Wahlkabine, füllen den Stimmzettel aus und falten ihn dort so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro.