Bei verschiedenen Anlässen werden regelmäßig das Rathaus und andere städtische Dienstgebäude sowie Einrichtungen des Bundes und des Landes beflaggt. Die Termine im Einzelnen haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Darüber hinaus gibt es spezielle Anlässe wie beispielsweise Besuche von Staatsgästen oder Delegationen aus Mannheims Partnerstädten u.v.m., zu denen individuelle Beflaggungen am Rathaus entsprechend den protokollarischen Bestimmungen angeordnet werden.
Kaufkraft kann als Näherungswert für das Nettoeinkommen verstanden werden. Sie ist die Summe aller Einkünfte aus Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Renten. Abgezogen werden Steuern und Sozialabgaben, nicht abgezogen werden regelmäßige Ausgaben wie Miete, Strom oder Beiträge für Versicherungen.
Daten zur Kaufkraft bilden eine Ergänzung zu anderen soziodemografischen Merkmalen der Stadtbevölkerung. Zusammen liefern sie wichtige Planungsgrundlagen für kommunales Handeln.
Im Einwohnermelderegister wird die Religionszugehörigkeit erfasst, wenn diese für den Verwaltungsvollzug – in diesem Fall zur Ermittlung der Kirchensteuerpflicht – notwendig ist. Im standardisierten Melderegisterabzug wird zwischen den Ausprägungen evangelisch, römisch-katholisch, sonstige und keine Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterschieden.
Wenn Sie ein Forderungsschreiben des Fachbereiches Arbeit und Soziales erhalten, sollten Sie umgehend reagieren. Sie ersparen sich damit Unannehmlichkeiten und vermeidbare weitere Kosten.
Informationen zum Unterhalt finden Sie in der entsprechenden Unterseite.
Besondere Leistungen (Bestattungskosten und Blindenhilfe)
Unter besonderen Voraussetzungen können Sie bei uns eine Beihilfe zu den Bestattungskosten sowie Leistungen der Blindenhilfe beantragen. Einzelheiten finden Sie in den entsprechenden Unterseiten.
Die Stadt Mannheim hat nach Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden- Württemberg im Jahre 2005 die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung übernommen. Obgleich wichtige Rahmenbedingungen bundes- und landesrechtlich vorgegeben sind, bieten sich uns damit bedeutende kommunale Gestaltungsmöglichkeiten, die wir zur Verbesserung der Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger mit wesentlicher Behinderung nutzen möchten.