Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familien in Mannheim
Ziel ist es, mit den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien in Mannheim zu erhalten oder zu schaffen, wie im § 80 I SGB VIII beschrieben:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung