Geobasisdaten

Sie haben Fragen rund um das Thema Liegenschaftskataster, möchten kommunale Geodaten verwenden, einen Lageplan zum Bauantrag fertigen lassen oder Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einholen?

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen der Abteilung Geobasisdaten können der folgenden Übersicht entnommen werden.

Gerne können Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular verwenden.

Kartenwerke

In den folgenden Tabellen erhalten Sie detaillierte Informationen zu den in der Abteilung geführten Kartenwerken.

 

Stadtgrundkarte 1:2500

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Amtlicher Stadtplan 1:15000

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Digitale Höhendaten

In den folgenden Tabellen erhalten Sie detaillierte Informationen zu den in der Abteilung geführten Höhendaten.

 

3D-Stadtmodell

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Testdateien (LoD1: DXF, CityGML / LoD2: DXF, CityGML) herunterladen

 

Digitales Oberflächenmodell (DOM)

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Digitales Geländemodell (DGM)

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Luftbilder

In der folgenden Tabelle erhalten Sie detaillierte Informationen zu den in der Abteilung bereitgestellten Luftbildern.

 

Digitale Orthophotos 20 cm (DOP20)

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Für die Jahre 1999, 2004, 2008, 2011, 2014, 2017, 2019 und 2020 stehen digitale Orthophotos in unterschiedlichen Bodenauflösungen (20 - 40 cm) zur Verfügung.

 

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Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster stellt ein landesweit flächendeckendes Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen dar. Im Liegenschaftskataster werden Informationen über die Liegenschaften und deren Eigenschaften, die Festlegung der Flurstücksgrenzen, öffentlich-rechtliche Festlegungen sowie Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentumsverhältnisse geführt (VermG § 4). Es besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS® und den Liegenschaftskatasterakten (VwVLK).

 

Liegenschaftskatasterakten sind alle analogen oder digitalen Unterlagen des Liegenschaftskatasters, die rechtserhebliche Entscheidungen, Tatsachenfeststellungen und Maßnahmen für das Liegenschaftskataster dokumentieren, Grundlage für die Fortführung von ALKIS sind und die Flurstücksentwicklung nachweisen.

 

ALKIS weist die Liegenschaften und sonstige Basisinformationen des Liegenschaftskatasters mit objektstrukturierten Geometrie- und Sachdaten nach. Auszüge aus ALKIS können in analoger oder digitaler Form bereitgestellt werden. Dabei wird zwischen beschreibenden Nachweisen in Textform (z.B. Flurstücksnachweisen) und graphischen Kartenauszügen (z.B. Liegenschaftskarte) unterschieden. Die digitale Bereitstellung erfolgt als PDF-Datei bzw. in den Dateiformaten NAS, ESRI-Shape oder DXF.

 

Informationen über Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentumsverhältnisse werden nachrichtlich aufgrund von Meldungen der Grundbuchämter geführt. Auszüge aus dem Grundbuch können Sie beim Grundbuchamt Mannheim beantragen.

 

Jede Person ist berechtigt, Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten. Für die Übermittlung von Eigentümerdaten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (VermG § 2). Bei der Bereitstellung von ALKIS-Daten fallen Gebühren an, die sich nach der Gebührenverordnung MLR (GebVO-MLR) richten.

 

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Vorsicht vor überhöhten Kosten! Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

 

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.

 

Beim Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung oder beim Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung (LGL) erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.

 

Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an vermessungsamt@mannheim.de oder geodaten@lgl.bwl.de.

Georeferenzierte Gebäudeadressen

In der folgenden Tabelle erhalten Sie detaillierte Informationen zu den in der Abteilung bereitgestellten georeferenzierten Gebäudeadressen.

 

Georeferenzierte Gebäudeadressen

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Baulastenverzeichnis

Baulasten sind öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z.B. Überfahrts-, Leitungs-, Stellplatz- oder Abstandsbaulasten) und sollen Genehmigungshindernisse ausräumen. Im Rahmen baurechtlicher Verfahren (z. B. Baugenehmigungsverfahren) können sich Grundstückseigentümer mittels Baulasten nach §§ 71 und 72 LBO gegenüber der Baubehörde verpflichten, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

 

Das Baulastenverzeichnis der Stadt Mannheim wird beim Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung geführt. Hier erhalten Sie gegen Gebühr auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis.

 

Sie möchten eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einholen? Verwenden Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular.

Lageplan zum Bauantrag (nach LBOVVO)

Je nach Art, Größe und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist in Baden-Würrtemberg gemäß § 49 LBO für die Errichtung und den Abbruch von baulichen Anlagen sowie für eine Nutzungsänderung ein baurechtliches Genehmigungsverfahren durch die jeweilige Baurechtsbehörde durchzuführen.  

 

In einem solchen Verfahren müssen gemäß §§ 2, 3 und 15 LBOVVO bestimmte Unterlagen als Bauvorlagen einreichen werden. Ein Bestandteil dieser Bauvorlagen stellt der Lageplan zum Bauantrag nach § 4 LBOVVO dar. Dieser besteht aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil.

 

Im zeichnerischen Teil werden die bestehende und die geplante Bebauung des Grundstückes sowie dessen Nachbargrundstücke maßstäblich dargestellt (in der Regel 1:500). Als Grundlage dient ein nach dem neuesten Stand gefertigter Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster. Aus dem Liegenschaftskataster werden die katastermäßigen Grenzen und Bezeichnungen der Flurstücke übernommen. Zudem werden Grenzabstände und Abstandsflächen eingetragen.

 

Der schriftliche Teil enthält Angaben über das Baugrundstück, die Nachbargrundstücke und Baulasten. Weiterhin werden Grund- und Geschossflächenberechnungen aufgeführt sowie weitere Angaben zum Bauvorhaben gemacht. Dabei werden das Maß der zulässigen baulichen Nutzung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wie Landesbauordnung (LBO), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Bebauungsplan überprüft.

 

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Reprografische Arbeiten

Im Scan- und Plot-Service werden Druck- und Scanaufträge im Großformat für die gesamte Stadtverwaltung ausgeführt. Für unterschiedliche Anforderungen stehen verschiedene Papiersorten zur Verfügung. Die Ausdrucke bis zu einer Breite von 1,10 m und beliebiger Länge können sowohl auf 90 g/m²-Papier (z. B. bei gewünschter Faltung auf DIN A4-Format) als auch auf 180 g/m²-Papier (für Plakate) gefertigt werden. Für Präsentationen fertigen wir hochwertige Ausdrucke auf Hochglanzfotopapier.

 

Zur Veredelung unserer Produkte ist eine Laminiermaschine im Einsatz. So können wir die Ausdrucke mit glänzender oder matter Laminierfolie oder auch mit Selbstklebefolie für den weiteren Einsatz in vielen Bereichen der Verwaltung bis zu einer Breite von 1,50 m weiterverarbeiten.

 

Zum weiteren Aufgabenspektrum zählen Bindearbeiten und Digitalisierung von Akten bis DIN A3 mittels Durchzugscanner.

Kalligrafische Arbeiten

Von Besuchen nationaler und internationaler Persönlichkeiten bis zu Glückwunschkarten. Zu diesen Ereignissen werden schriftkünstlerisch die Karten, Urkunden und Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt gestaltet. Die Individualität des kalligraphischen Unikats unterstreicht die Bedeutung, die diese Ereignisse für die Stadt Mannheim haben.

 

Die folgenden Abbildungen zeigen einige Urkunden sowie Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Mannheim:

 

 

Wichtiger Hinweis:

Die zur Verfügung gestellten Testdateien sind nur für Testzwecke zu verwenden. Die Geodaten der Stadt Mannheim sind urheberrechtlich geschützt. Ihre weitere Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fachbereichs Geoinformation und Stadtplanung der Stadt Mannheim. Die einzuhaltenden Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten sind in einem individuellen Nutzungsvertrag zu regeln.

Die zur Verfügung gestellten Produktsteckbriefe und Testdateien zu kommunalen Geodaten können auch als Sammeldownloads heruntergeladen werden:

 

Weitere Informationen:

Sie interessieren sich für die Themen Ingenieurvermessung und Liegenschaftsvermessung oder benötigen weitere Geodaten des Geodatenkompetenzzentrums? Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Abteilung Geodaten | Vermessung.