Waffen- und Messerverbotszone

Bundesweit führen immer mehr Personen Waffen griffbereit mit sich. Vor allem Messer stellen dabei ein großes Problem dar, da sie häufig unbemerkt getragen werden können. Diese bundesweite Entwicklung zeichnet sich auch in der Mannheimer Innenstadt ab. Das hat eine Feinanalyse für die Monate Januar bis Oktober 2023 des Polizeipräsidiums Mannheim (PPMA) ergeben. Als Gegenmaßnahme haben sich das PPMA und die Stadt Mannheim darauf verständigt, in den Bereichen der Mannheimer Innenstadt, in denen es vermehrt zu schweren Straftaten mit Messern bzw. Waffen kommt, eine Waffen- und Messerverbotszone einzurichten.

Die „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Teilbereichen des Stadtkreises Mannheim“ ist am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten.


Wichtige Fragen zur Waffen- und Messerverbotszone

Warum gibt es eine Waffen- und Messerverbotszone?

Mannheim ist grundsätzlich eine sichere Stadt. Bei den ersten Anzeichen einer Veränderung der Sicherheitslage greifen Stadt und Polizei ein. So auch jetzt: Die Auswertungen der Polizei weisen eine Zunahme der Fälle schwerer Straftaten aus. Darüber hinaus zeigt die Sicherheitsbefragung 2022/2023 einen leichten Anstieg der Kriminalitätsfurcht auf. Diese Entwicklung soll aufgehalten werden. Die Waffen- und Messerverbotszone dient als frühzeitiger Eingriff, um die Anzahl schwerer Straftaten einzudämmen. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl soll langfristig wieder steigen.

Um einen aktuellen Eindruck des Sicherheitsempfindens in Mannheim zu bekommen, führt die Stadt Mannheim derzeit eine anonyme Kurzumfrage zum Thema Sicherheit durch.

Wo gilt die Waffen- und Messerverbotszone?

Wann gilt das Waffen- und Messerverbot?

  • Freitags von 20:00 Uhr bis samstags 06:00 Uhr
  • Samstags von 20:00 Uhr bis sonntags 06:00 Uhr
  • An Tagen vor Feiertagen von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Feiertagsmorgens

Welche Waffenverbote gibt es bereits?

Das Waffengesetz verbietet bereits das Führen von Waffen i.S.d. § 1 Absatz 2 Waffengesetz, insbesondere

  • Schusswaffen und Schreckschusswaffen,
  • Anscheinswaffen (Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen),
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen,
  • Elektroimpulsgeräte (sog. Elektroschocker)

Was gilt zusätzlich in Mannheim?

Durch die Einführung der Waffen- und Messerverbotszone sind zusätzlich verboten:

  • Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen bestehen dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, eine Waffe oder ein Messer zu führen, z.B.:

  1. bei bestimmten Berufsgruppen, z.B.
    Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Zoll, Bundeswehr, städtischer Vollzugsdienst, Ärzte, Pflegedienste, Handwerker und Gewerbetreibende, Gastronomie etc.

  2. bei Privatpersonen:
  • Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Umfang ihrer entsprechenden Erlaubnis
  • erlaubnisfreie Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports
  • beim Transport in verschlossenen Behältern oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern, um diese von einem Ort zum anderen zu befördern.

Wie wird das Verbot kontrolliert?

Die Polizei kontrolliert das Verbot im Rahmen ihrer bestehenden polizeirechtlichen Befugnisse.

Welche Strafen drohen, wenn man mit einer Waffe oder einem Messer angetroffen wird?

Wer trotz Verbots eine Waffe oder ein Messer führt, muss mit der Einziehung des Gegenstands sowie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

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