Das Sprachcafé trifft sich auch online. Wer nicht in die Bibliothek vorbeikommen möchte oder kann, macht einfach hier mit. Auch dieses Angebot ist kostenlos.
"Wer aufhört zu lernen, ist alt. Er mag zwanzig oder achtzig sein."
Henry Ford
Wir helfen Ihnen, jung zu bleiben. Bei den Fortbildungsveranstaltungen der Stadtbibliothek für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, Vorlesepatinnen und -paten sind Sie stets willkommen, egal, ob sie 20 oder 80 Jahre alt sind.
Für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs (Fremdenbeherbergung) gilt in Mannheim eine Registrierungspflicht, welche die Zuteilung einer Registrierungsnummer vorsieht. Hierdurch erhält die Stadt Mannheim Anhaltspunkte zur Überprüfung, ob die Vorschriften der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) eingehalten werden.
Der Registrierungspflicht unterfällt dabei jeder Wohnraum (genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Vorhaben), der zum Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten und beworben wird. Das bedeutet, Wohnraum, der für diese Zwecke vermietet bzw. genutzt wird, muss – unabhängig von der Dauer oder dem flächenmäßigen Anteil (z. B. unter 10 Wochen pro Kalenderjahr und weniger als 50% der Wohnfläche oder Einzelzimmer mit Badmitbenutzung) – bei der Stadt Mannheim vorab registriert werden.