Zuschüsse für bürgerschaftliche Begegnungen

Städtische Zuschüsse für bürgerschaftliche Begegnungen mit den 14 Partner- und Freundschaftsstädten Mannheims

Noch bis zum 30. November 2025 können Sie Zuschussanträge für Ihre Vorhaben in den Monaten Januar bis Juni 2026 stellen. 

NEU: 

  • Für die Beantragung von Barzuschüssen für persönliche Begegnungen steht ab sofort ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
  • Für die Anlage zum Zuschussantrag liegt ein aktualisiertes Antragsformular vor.
  • Für die Beantragung eines städtischen Empfangs ohne Barzuschuss ist die digitale Zusendung der erforderlichen Formulare ausreichend.

 

Welche finanzielle Unterstützung gewährt die Stadt Mannheim?

Laut der gültigen Richtlinien kann die Stadt Mannheim für bürgerschaftliche Begegnungen mit Personen aus den Partner- oder Freundschaftsstädten in Mannheim Barzuschüsse gewähren. Ausgezahlt werden 

  • entfernungsabhängige Pauschale für Begegnungen außerhalb Mannheims  
  • pauschaler Zuschuss für Empfänge in Mannheim. 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.6.2021 werden auch virtuelle Begegnungen finanziell gefördert. 

Anstelle eines Barzuschusses richtet die Stadt Mannheim Empfänge für Gäste aus Partner- und Freundschaftsstädten in städtischen Räumen aus.

Zusätzlich können für die Gäste förderfähige Programmkosten, z.B. für eine Stadtführung, übernommen werden. Bitte treffen Sie Ihre Auswahl im Formular Zuschussantrag - Anlage. 

Details entnehmen Sie bitte den geltenden Förderrichtlinien.

 

Wichtiger Hinweis: Auffahrten auf den Fernmeldeturm bietet der Betreiber ab 2026 nicht mehr an.

 

Nach welchen Richtlinien wird ein städtischer Zuschuss gewährt?
Welche Antragsfristen gilt es zu beachten?

Anträge für Begegnungen, die in der 1. Jahreshälfte (Januar - Juni) beginnen, müssen bis 30. November des Vorjahres eingegangen sein.
Anträge für Begegnungen, die in der 2. Jahreshälfte (Juli - Dezember) beginnen, müssen bis 31. Mai des aktuellen Jahres eingegangen sein.

 

Sollten bei Einreichung noch Unterlagen fehlen, können diese bis eine Woche nach Abgabefrist nachgereicht werden. 

Bitte versehen Sie die Antragsformulare für Barzuschüsse unbedingt mit Ihrer Unterschrift und reichen Sie diese im Original ein.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen abgelehnt werden. 

Welche Antragsformulare sind erforderlich für einen Barzuschuss persönlicher Begegnungen?
  • Zuschussantrag (Stadt Mannheim) - NEU: vereinfachtes Antragsformular! Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Formular erst abspeichern müssen, bevor Sie es öffnen können. Bei "Haushaltsjahr" tragen Sie bitte manuell "2026" ein.
  • Zuschussantrag - Anlage - Bitte reichen Sie immer auch die Anlage mit ein. Sie enthält wichtige Daten zur erfolgreichen Bearbeitung Ihres Antrags.
  • Infobogen Stadtvertretung - Für die Anfrage nach einer Stadtvertretung fügen Sie dieses Formular Ihrem Antrag bei. 

Bitte versehen Sie die Antragsformulare unbedingt mit Ihrer Unterschrift und reichen Sie diese im Original ein.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Welche Antragsformulare sind erforderlich für einen Barzuschuss virtueller Begegnungen?

Das vereinfachte Antragsformular gilt leider nicht für Barzuschüsse virtueller Begegnungen. Bitte schreiben Sie uns eine Email mit Ihrem geplanten Vorhaben. Wir stellen Ihnen die passenden Antragsformulare zur Verfügung.

Ich brauche keinen Barzuschuss. Wie beantrage ich einen städtischen Empfang für Gäste aus Partner- und Freundschaftsstädten?
  • Zuschussantrag - Anlage - In diesem Fall füllen Sie bitte die Anlage aus. Sie enthält wichtige Daten zur erfolgreichen Bearbeitung Ihres Antrags.
  • Infobogen Stadtvertretung - Für die Anfrage nach einer Stadtvertretung fügen Sie dieses Formular Ihrem Antrag bei.

Wenn Sie für Begegnungen in Mannheim einen städtischen Empfang im Stadthaus N1 und/oder Kostenübernahmen für Stadtführungen etc. laut Förderrichtlinien beantragen möchten, senden Sie uns die ausgefüllte Anlage und, falls zutreffend, den Infobogen Stadtvertretung gerne via Email. 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Welche Verwendungsnachweise sind nach der geförderten Begegnung vorzulegen? Gibt es eine Nachweisfrist?

Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach der Begegnung fällig. Senden Sie uns die ausgefüllten Formulare gerne via Email. 

Gibt es weitere externe Fördermöglichkeiten?

Für internationale Jugendbegegnungen und Schulaustausche gibt es vielfache weitere Fördermöglichkeiten sowie didaktisches Material und Hilfestellungen bei der Organisation und inhaltlichen Planung. Bitte schauen Sie auf unsere Zusammenstellung von Ansprechpartnern und Förderprogrammen für Begegnungsmaßnahmen weltweit.

Gern möchten wir Sie mit Blick auf unsere beiden Nachbarländer Polen und Frankreich auf Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen, die den Austausch mit den Partnern fördern:

  • Deutsch-Polnisches Jugendwerk: https://dpjw.org/. Gefördert werden auch trilaterale Projekte, z.B. gemeinsam mit der Ukraine, und fachspezifische Maßnahmen, z.B. Experiment-Austausch MINT.
  • Deutsch-Französische Bürgerfonds. Alle Informationen zum Bürgerfonds finden Sie hier: https://www.buergerfonds.eu/.
  • Das Förderprogramm Nouveaux horizons der Baden-Württemberg Stiftung fördert sowohl Kleinprojekte als auch große Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren: https://www.bwstiftung.de/de/bereiche-programme/bildung/nouveaux-horizons
  • Der Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich fördert baden-württembergische Projekte aller Lebensbereiche mit Bezug zur Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg. Insbesondere Kleinprojekte finden hier Unterstützung: https://vivelawir.eu/mikroprojektefonds/

Mit Blick über den Kanal nach Großbritannien gibt es auch nach dem Brexit noch eingeschränkte organisatorische und finanzielle Unterstützung für den Austausch. Im Bereich deutsch-britischer Schul- und Jugendbegegnungen möchten wir besonders auf UK-German Connection hinweisen: https://ukgermanconnection.org

 

Aktueller Förderaufruf für deutsch-französische Demokratie-Projekte im Jahr 2026

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds richtet seine Aktionen in 2025/26 nach dem Schwerpunktthema "Demokratie lernen, stärken, leben" aus. um Akteure zu vernetzen und Projekte zu fördern. Für Interessierte gibt es am 3. Dezember eine Online-Sprechstunde zu den Projektausschreibungen auf Zoom.