Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung

Im Sachgebiet Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim beraten wir Sie gerne telefonisch. Sollte in Ausnahmefällen ein persönlicher Beratungstermin notwendig sein, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Unterlagen, die Sie abgeben möchten, übersenden Sie uns ganz einfach per Post oder Mail, bitte geben Sie - sofern vorhanden - das Kassenzeichen an.

Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim werden Kostenbeiträge für die Betreuung erhoben.

Kostenbeiträge für die Betreuung ab dem 01. September 2025

Die Stadt Mannheim fördert Mannheimer Familien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung durch eine finanzielle Beteiligung in Form einer Kostenbeitragsreduzierung. Diese gilt für alle Kindergartenangebote, sofern das Kind drei Jahre alt und in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Der Kostenbeitrag für die Betreuung wird in diesen Fällen um maximal 105€ reduziert, näheres ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Kostenbeitrag für die Betreuung ab 01. September 2025 

 

 1-Kind-Haushalt2-Kind-Haushalt3-Kind-Haushalt4-Kind-Haushalt und mehr
Grundangebote:    
     
Kiga RG    
Kostenbeitrag für die Betreuung116885920
Nach Kostenbeitragsreduzierung11000

 

Kiga VÖ

    
Kostenbeitrag für die Betreuung1581208027
Nach Kostenbeitragsreduzierung531500

 

Krippe VÖ

    
Kostenbeitrag für die Betreuung37027818692
     
     
Ganztagesangebote:

 

 

   
Kiga GT    
Kostenbeitrag für die Betreuung27921214148
Nach Kostenbeitragsreduzierung174107360

 

Krippe GT

    
Kostenbeitrag für die Betreuung442331220111
     
Schulkindbetreuung:    

 

Hort KiHs

    
Kostenbeitrag für die Betreuung21316310634

 

Hort KiHs Teilzeit

(12 Tage/Monat)

    
Kostenbeitrag für die Betreuung1701318526

 

RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot, KiHs = Kinderhaus

 

Weitere Informationen sind enthalten in der

Durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich Änderungen bezüglich der Kostenbeiträge. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, wird seit dem 01.08.2019 der Kostenbeitrag für die Betreuung in voller Höhe erlassen.

Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen seit dem 01.08.2019 keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen bezahlen.

In besonderen Lebenslagen (z.B. bei Arbeitslosigkeit) können die Kosten für die Betreuung teilweise oder ganz von der Förderung Kindertagesbetreuung übernommen werden.