Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung
Im Sachgebiet Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim beraten wir Sie gerne telefonisch. Sollte in Ausnahmefällen ein persönlicher Beratungstermin notwendig sein, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Unterlagen, die Sie abgeben möchten, übersenden Sie uns ganz einfach per Post oder Mail, bitte geben Sie - sofern vorhanden - das Kassenzeichen an.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim werden Kostenbeiträge für die Betreuung erhoben.
Kostenbeiträge für die Betreuung ab dem 01. September 2025
Die Stadt Mannheim fördert Mannheimer Familien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung durch eine finanzielle Beteiligung in Form einer Kostenbeitragsreduzierung. Diese gilt für alle Kindergartenangebote, sofern das Kind drei Jahre alt und in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Der Kostenbeitrag für die Betreuung wird in diesen Fällen um maximal 105€ reduziert, näheres ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Kostenbeitrag für die Betreuung ab 01. September 2025
| 1-Kind-Haushalt | 2-Kind-Haushalt | 3-Kind-Haushalt | 4-Kind-Haushalt und mehr | |
| Grundangebote: | ||||
| Kiga RG | ||||
| Kostenbeitrag für die Betreuung | 116 | 88 | 59 | 20 |
| Nach Kostenbeitragsreduzierung | 11 | 0 | 0 | 0 |
Kiga VÖ | ||||
| Kostenbeitrag für die Betreuung | 158 | 120 | 80 | 27 |
| Nach Kostenbeitragsreduzierung | 53 | 15 | 0 | 0 |
Krippe VÖ | ||||
| Kostenbeitrag für die Betreuung | 370 | 278 | 186 | 92 |
| Ganztagesangebote: |
| |||
| Kiga GT | ||||
| Kostenbeitrag für die Betreuung | 279 | 212 | 141 | 48 |
| Nach Kostenbeitragsreduzierung | 174 | 107 | 36 | 0 |
Krippe GT | ||||
| Kostenbeitrag für die Betreuung | 442 | 331 | 220 | 111 |
| Schulkindbetreuung: | ||||
Hort KiHs | ||||
| Kostenbeitrag für die Betreuung | 213 | 163 | 106 | 34 |
Hort KiHs Teilzeit (12 Tage/Monat) | ||||
| Kostenbeitrag für die Betreuung | 170 | 131 | 85 | 26 |
RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot, KiHs = Kinderhaus
Weitere Informationen sind enthalten in der
- Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Tageseinrichtungen
für Kinder der Stadt Mannheim - Satzung über die Entlastung von Familien bei Kinderbetreuungskosten
Durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich Änderungen bezüglich der Kostenbeiträge. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, wird seit dem 01.08.2019 der Kostenbeitrag für die Betreuung in voller Höhe erlassen.
Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen seit dem 01.08.2019 keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen bezahlen.
In besonderen Lebenslagen (z.B. bei Arbeitslosigkeit) können die Kosten für die Betreuung teilweise oder ganz von der Förderung Kindertagesbetreuung übernommen werden.