Sind Sie pflegebedürftig und leben im eigenen Haushalt, wird zunächst geprüft, ob und inwieweit mit unterstützenden Maßnahmen die Versorgungssituation zu Hause erhalten werden kann.
Dann, wenn eine Versorgung im Haushalt nicht mehr möglich ist und die Leistungen der Pflegekasse (siehe „Pflege im eigenen Haushalt“), sowie das eigene Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen, können Sie Leistungen bei uns beantragen.
dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Sie wollen noch mehr zum Thema Stadtentwässerung und deren rechtlichen Grundlagen wissen? Und sich über Organisation und Geschichte, technische Anlagen und Betrieb informieren?
Die aktuelle Abwassersatzung, Flyer, Broschüren und Merkblätter können Sie über unser Online-Formular direkt bestellen. Sie werden Ihnen in den nächsten Tagen kostenlos zugesandt.
Die wichtigsten Infos können Sie auch sofort als pdf-Dokument abrufen.
Pro Jahr hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll entweder zweimal bei einer Menge bis zu 4 m³ oder einmal bei bis zu 8 m³ kostenlos abholen zu lassen. Der Sperrmüll ist spätestens am Abholtag bis 6.30 Uhr, frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr am Gehwegrand einer Fahrbahn bereitzustellen.
Aus den SeniorenTreffs haben sich Hobbygruppen und Klubs gebildet, in denen Sie im kleinen Kreis gemeinsamen Interessen nachgehen können. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen.
Allgemeine Informationen und Anmeldungen unter Telefon 0621 293-9109.
Das Stadtgebiet ist in 17 Bezirke aufgeteilt. Für jeden Stadtbezirk bestellt der Gemeinderat einen aus 12 Mitgliedern bestehenden Bezirksbeirat, der den Gemeinderat und die Verwaltung in wichtigen Angelegenheiten seines Stadtbezirks berät.