Die Stadt Mannheim hilft auch alleinstehenden und wohnungslosen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (zum Beispiel Suchterkrankung, Arbeitslosigkeit, Verlust des Lebenspartners, Haftstrafen, Überschuldung, psychische Erkrankungen usw.). Bezüglich Vermietung/Vermittlung von Wohnraum wenden Sie sich bitte an die in Mannheim aktiven Wohnungsbaugesellschaften bzw. an Privatanbieter.
Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner*in für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde.
Wer den Standplatz seiner Abfallbehälter plant, muss Hausbewohner*innen, Nachbarn*innen, Passanten*innen, Müllwerkern und auch der Feuerwehr gleichermaßen gerecht werden. Abfallbehälter müssen gefahrlos erreichbar sein, möglichst wenig Lärm und unangenehme Gerüche verursachen und auch den Anforderungen einer modernen Abfallentsorgung mit konsequenter Abfalltrennung entsprechen.
Müssen Sie die Pflege für sich oder eine/einen Ihrer Angehörigen organisieren?
In diesem Zusammenhang steht eine Fülle von Fragen im Raum, die verunsichern und ratlos machen können. Schließlich handelt es sich um ein Thema, mit dem man nicht täglich beschäftigt ist und somit auch nicht weiß, welche Schritte zu tun sind.
Im Betreuten Wohnen für Senior*innen können Sie bis ins hohe Alter weitgehend selbstständig und selbstbestimmt leben.
Die Wohnungen sind barrierefreie und hervorragend auf die besonderen Bedürfnisse von Senior*innen zugeschnitten. Vielfältige Dienst- und Hilfeangebote unterstützen Sie, den eigenen Haushalt auch bei gesundheitlichen Einschränkungen zu führen.
Die Mitarbeiter*innen der Abfallberatung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Abfall vermeiden, verwerten, trennen und beseitigen geht. Das gilt für Sie als Bürger*in der Stadt Mannheim, als Gewerbebetrieb oder auch als städtische Einrichtung.