Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z. B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Hefte) zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr einen Zuschuss.
Antragserfordernis
- Bei Bezug von SGB-II-Leisutngen:
Auszahlung erfolgt über den persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter, sobald dort eine gültige Schulbescheinigung eingereicht wurde. Die Antragsstellung erfolgt beim persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.
- Bei allen anderen Leistungsbeziehern: Antragsbogen bitte bei der Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe in D 1 abgeben.
Bei Erstklässlern und Schülern ab 15 Jahren bitte eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen.