Schulbedarf
Antragserfordernis
- Bei Bezug von Arbeitslosengeld II:
Auszahlung erfolgt über den persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter, sobald dort eine gültige Schulbescheinigung eingereicht wurde. - Bei allen anderen Leistungsbeziehern: Antragsbogen
bei Schülern ab 15 Jahren und bei Erstklässlern bitte eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen
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Zur Anschaffung von Schulbedarfsmaterialien, wie z.B. Hefte, Stifte, Mäppchen, etc., erhalten Schüler und Schülerinnen 116,00 € zum 01.08. des jeweiligen Jahres und 58,00 € zum 01.02.