Lernförderung/ Nachhilfe
Für Schülerinnen und Schüler wird eine angemessene Lernförderung bewilligt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Außerschulische Lernförderung ist als Mehrbedarf allerdings nur in Ausnahmefällen geeignet und erforderlich und damit notwendig, um vorübergehende Lernschwächen zu beheben. Sie soll unmittelbare schulische Angebote lediglich ergänzen. Die unmittelbaren schulischen Angebote (dazu zählen individuelle Maßnahmen wie Lernpläne, strukturelle Förderungen wie Förderkurse, schulinterne Nachhilfestrukturen) haben in jedem Fall Vorrang, und nur dann, wenn diese im konkreten Fall nicht ausreichen, kommt außerschulische Lernförderung in Betracht.
Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:
- Formular Bestätigung der Schule
- Kostenvoranschlag des Nachhilfeinstituts
(außer bei Mannheimer Abendakademie)
- Kopie der letzten beiden Zeugnisse
Hinweis: Vertragsabschluss erst nach Erhalt der Bewilligung.