Lernförderung/ Nachhilfe

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    Hotline Bildung und Teilhabe
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    Anschrift
    Gemeinsame Anlaufstelle von
    Fachbereich Arbeit und Soziales/Jobcenter
    D1, 4-8
    68159 Mannheim

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    Montag              09:00-12:00 Uhr und

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    Hotline 0621 293-2600 (WoG/ KiZ/ 
                  SGB XII/ AsylbLG) oder 
                  0621 17238-500 (SGB II)
     

    Erreichbarkeit der Hotline
    Montag        09:00 Uhr – 12:00 Uhr 
    Dienstag      13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Mittwoch     09:00 Uhr – 12:00 Uhr 
    Donnerstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
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Für Schülerinnen und Schüler wird eine angemessene Lernförderung bewilligt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. 

Außerschulische Lernförderung ist als Mehrbedarf allerdings nur in Ausnahmefällen geeignet und erforderlich und damit notwendig, um vorübergehende Lernschwächen zu beheben. Sie soll unmittelbare schulische Angebote lediglich ergänzen. Die unmittelbaren schulischen Angebote (dazu zählen individuelle Maßnahmen wie Lernpläne, strukturelle Förderungen wie Förderkurse, schulinterne Nachhilfestrukturen) haben in jedem Fall Vorrang, und nur dann, wenn diese im konkreten Fall nicht ausreichen, kommt außerschulische Lernförderung in Betracht.
 
Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:

  • Formular Bestätigung der Schule
     
  • Kostenvoranschlag des Nachhilfeinstituts
    (außer bei Mannheimer Abendakademie)
     
  • Kopie der letzten beiden Zeugnisse

Hinweis: Vertragsabschluss erst nach Erhalt der Bewilligung.