Eintägige Schul- und Kitaausflüge

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    Nura Malla
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    Fachbereich Arbeit und Soziales/Jobcenter

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Bei Schülerinnen und Schülern und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (KiTa) besuchen, werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Schul- und Kitafahrten anerkannt, sofern die Kosten von der Schule oder von der KiTa unmittelbar veranlasst werden.

Der Ausflug muss unter schulischer Verantwortung bzw. unter Verantwortung der KiTa stattfinden und noch während der Schulzeit erfolgen.

Taschengelder und Ausgaben für private Ausrüstungsgegenstände (Rucksack, Schlafsack, Wanderschuhe etc.) können grundsätzlich nicht übernommen werden. 

Wenn Zuschüsse von anderen Stellen gewährt werden - z.B. Schule, Förderverein, Stiftung - sind uns diese mitzuteilen.

Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:

  •   Schreiben von der Schule/ KiTa mit Angaben über die Klassenfahrt: 
      Wann? Wohin? Wie teuer? (Zeitraum, Ort, Kosten)
  • Bankverbindung der Schule/ KiTa

Sie haben die Kosten bereits an die Schule/ KiTa gezahlt?

Kein Problem, reichen Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine ausgefüllte und abgestempelte Quittung (BuT Vordruck) der Schule ein: Quittung mehrtägige Klassenfahrt / Tagesausflug.

Hinweis: Kontoauszüge bzw. sonstige Quittungen werden nicht als Nachweis anerkannt.

Sollte uns keine Bankverbindung der Schule bzw. der KiTa und keine Quittung mehrtägige Klassenfahrt / Tagesausflug vorliegen, erfolgt eine Bewilligung per BuT-Gutschein. Diesen Gutschein geben Sie in der Schule bwz. der KiTa ab.