Schülerbeförderung

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    Hotline Bildung und Teilhabe
    Nura Malla
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    Anschrift
    Gemeinsame Anlaufstelle von
    Fachbereich Arbeit und Soziales/Jobcenter
    D1, 4-8
    68159 Mannheim

    Servicezeiten:

    Montag               09:00-12:00 Uhr und

                                13:00-15:00 Uhr

    Dienstag            09:00-12:00 Uhr und

                                13:00-15:00 Uhr

    Mittwoch            13:30-16:00 Uhr 

    Donnerstag       09:00-12:00 Uhr und

                                13:00-15:00 Uhr

    Freitag                geschlossen



    Sie erreichen uns mit dem ÖPNV

    RNV Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 
    Haltestelle Paradeplatz

    Hotline 0621 293-2600 (WoG/ KiZ/ 
                   SGB XII/ AsylbLG) oder 
                   0621 17238-500 (SGB II)
     

    Erreichbarkeit der Hotline
    Montag        09:00 Uhr – 12:00 Uhr 
    Dienstag      13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Mittwoch     09:00 Uhr – 12:00 Uhr 
    Donnerstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Freitag         09:00 Uhr – 12:00 Uhr
     

    zum Download

Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. 

Die Kosten können nur bei einem besteheden Abo für ein D-Ticket JugendBW (z.B. bei der RNV) übernommen werden. Das Abo kostet seit dem 01.01.2025 39,42 € mtl. 

Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:

  • Fahrpreisbestätigung der RNV (erhältlich auf Anfrage vom Kundencenter der RNV in N 1) und Ihre Bankverbindung
  • Bei Schülern ab 15 Jahren bitte eine aktuelle Schulbescheinigung beifügen

Kostenerstattung
SGB II: Auszahlung mit Ihrem Regelbedarf 
WoG/ KiZ/ SGB XII/ AsylbLG: Auszahlung auf das uns angegebene Bankkonto

HInweis: 
Die Dauer der Auszahlung der Schülerbeförderung ist abhängig von Ihrem Bezug von Transferleistungen (Wohngeld und KiZ). Sollte sich Ihr Bezug verlängern, bitten wir Sie, den neuen Bewilligungsbescheid mit dem aktualisierten Bewilligungszeitraum zeitnah einzureichen