Schülerbeförderung
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.
Die Kosten können nur bei einem besteheden Abo für ein D-Ticket JugendBW (z.B. bei der RNV) übernommen werden. Das Abo kostet seit dem 01.01.2025 39,42 € mtl.
Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:
- Fahrpreisbestätigung der RNV (erhältlich auf Anfrage vom Kundencenter der RNV in N 1) und Ihre Bankverbindung
- Bei Schülern ab 15 Jahren bitte eine aktuelle Schulbescheinigung beifügen
Kostenerstattung:
SGB II: Auszahlung mit Ihrem Regelbedarf
WoG/ KiZ/ SGB XII/ AsylbLG: Auszahlung auf das uns angegebene Bankkonto
HInweis:
Die Dauer der Auszahlung der Schülerbeförderung ist abhängig von Ihrem Bezug von Transferleistungen (Wohngeld und KiZ). Sollte sich Ihr Bezug verlängern, bitten wir Sie, den neuen Bewilligungsbescheid mit dem aktualisierten Bewilligungszeitraum zeitnah einzureichen.