Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese gibt es zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen des Jobcenters, der Familienkasse und des Fachbereiches für Arbeit und Soziales – damit auch wirklich alle mitmachen können!
- Welche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es?
- Eintägige Schulausflüge
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie im § 28 Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) und im § 34 Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
- Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Kinderzuschlag, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen (Leistungsberechtigte) berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden nur berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen.
- Voraussetzungen:
Bei dem Leistungsberechtigten (siehe oben) fällt ein Bedarf für Bildung und Teilhabe an.
1. Bsp. Für den Schulweg wurde ein D-Ticket JugendBW bei der RNV abonniert.
2. Bsp. Die Schule veranstaltet eine Klassenfahrt nach Berlin.
- Fristen:
Kinderzuschlag/ Wohngeld
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG werden von Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 5 Abs. 1 BKGG). Für Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ab dem 01.08.2013 bemisst sich die Verjährungsfrist auf zwölf Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind (§ 6b Absatz 2a BKKG).Der Antrag auf Lernförderung (§ 28 Abs. 5 SGB II) wirkt auf den Ersten des Monats der Antragsstellung zurück.
SGB II und SGB XII
Der Grundantrag einschließlich der Bildungs- und Teilhabeleistungen (Ausnahme: Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II und § 34 Abs. 5 SGB XII) wirkt auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums zurück.Der Antrag auf Lernförderung (§ 28 Abs. 5 SGB II und § 34 Abs. 5 SGB XII) wirkt auf den Ersten des Monats der Antragsstellung zurück.
- Wie kann ich Bildung und Teilhabe beantragen?
Sie können Ihren Antrag auf Bildung und Teilhabe nebenstehend bei "Download" oder unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/foerderung-und-hilfen/bildungs-und-teilhabepaket/download herunterladen. Weiterhin ist der Antragsvordruck in der Anlaufstelle in D 1, 4-8 erhältlich.
Der Bildungs- und Teilhabeantrag und dazu gehörende Unterlagen können während der Öffnungszeiten in der Anlaufstelle persönlich abgegeben, an but@mannheim.de gemailt (PDF) oder postalisch an die Anlaufstelle gesendet oder in D 1, 4-8 in den Briefkasten eingeworfen werden.
- Telefonische Erreichbarkeit der Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe:
Für Fragen, die Sie hier nicht beantwortet finden, können Sie sich gerne an unsere Hotline 0621 293-2600 oder 0621 17238-500 (SGB II) wenden, erreichbar*
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zu Ihren eingereichten Unterlagen oder dem Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab.
- Persönliche Erreichbarkeit der Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe:
Servicezeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Mittwoch 13:30-16:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Freitag geschlossen