Gemeinsames Mittagessen

  • Kontakt

    Hotline Bildung und Teilhabe
    Nura Malla
  • Karte

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  • Weitere Informationen

    Anschrift
    Gemeinsame Anlaufstelle von
    Fachbereich Arbeit und Soziales/Jobcenter
    D1, 4-8
    68159 Mannheim

    Servicezeiten:

    Montag              09:00-12:00 Uhr und

                                13:00-15:00 Uhr

    Dienstag            09:00-12:00 Uhr und

                                13:00-15:00 Uhr

    Mittwoch            13:30-16:00 Uhr 

    Donnerstag       09:00-12:00 Uhr und

                                13:00-15:00 Uhr

    Freitag                geschlossen



    Sie erreichen uns mit dem ÖPNV

    RNV Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 
    Haltestelle Paradeplatz

    Hotline 0621 293-2600 (WoG/ KiZ/ 
                   SGB XII/ AsylbLG) oder 
                   0621 17238-500 (SGB II)

    Erreichbarkeit der Hotline
    Montag        09:00 Uhr – 12:00 Uhr 
    Dienstag      13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Mittwoch     09:00 Uhr – 12:00 Uhr 
    Donnerstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Freitag         09:00 Uhr – 12:00 Uhr
     

    zum Download

Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Kosten für 
- Schülerinnen und Schüler 
- Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege 
berücksichtigt.  
 

Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:

  • Angabe, an welcher Schule/Kita/Einrichtung das Kind am Mittagessen teilnimmt und seit wann.
  • Bei Kindern, die noch nicht die Schule besuchen, legen Sie bitte den aktuellen Gebührenbescheid der Kindertagesstätte (bei städtischen Kindertagesstätten den Bescheid der Stadt Mannheim) vor.
  • Seit dem 01.01.2014 ist der Zuschuss für das Mittagessen bei Schülern beschränkt. Das Mittagessen ist während der Schulzeit einzunehmen und erfolgt unter der Verantwortung der Schule. Mahlzeiten, die außerhalb des schulischen Verantwortungsbereichs, beispielsweise im Hort, eingenommen werden, können nicht bezuschusst werden. 

Hinweis: 

Die Übernahme erfolgt in Form einer Überweisung an die Anbieter (z. B. Kindertageseinrichtungen). Sollten Sie in Vorleistung getreten sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Anbieter. 

Bei Vorleistung für das Mittagessen an einer Regelschule (öffentliche Schule) reichen Sie bitte entsprechende Caterernachweise des Essensanbieters bei uns ein. Aus dem Caterernachweis muss die Anzahl der eingenommenen Mahlzeiten zu entnehmen sein. 

In der Regel wird die Bewilligung für die Dauer Ihres Bezugs von Transferleistungen (z. B. Wohngeld) erteilt. Wenn die Transferleistung endet, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.