Gemeinsames Mittagessen
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Kosten für
- Schülerinnen und Schüler
- Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege
berücksichtigt.
Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:
- Angabe, an welcher Schule/Kita/Einrichtung das Kind am Mittagessen teilnimmt und seit wann.
- Bei Kindern, die noch nicht die Schule besuchen, legen Sie bitte den aktuellen Gebührenbescheid der Kindertagesstätte (bei städtischen Kindertagesstätten den Bescheid der Stadt Mannheim) vor.
- Seit dem 01.01.2014 ist der Zuschuss für das Mittagessen bei Schülern beschränkt. Das Mittagessen ist während der Schulzeit einzunehmen und erfolgt unter der Verantwortung der Schule. Mahlzeiten, die außerhalb des schulischen Verantwortungsbereichs, beispielsweise im Hort, eingenommen werden, können nicht bezuschusst werden.
Hinweis:
Die Übernahme erfolgt in Form einer Überweisung an die Anbieter (z. B. Kindertageseinrichtungen). Sollten Sie in Vorleistung getreten sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Anbieter.
Bei Vorleistung für das Mittagessen an einer Regelschule (öffentliche Schule) reichen Sie bitte entsprechende Caterernachweise des Essensanbieters bei uns ein. Aus dem Caterernachweis muss die Anzahl der eingenommenen Mahlzeiten zu entnehmen sein.
In der Regel wird die Bewilligung für die Dauer Ihres Bezugs von Transferleistungen (z. B. Wohngeld) erteilt. Wenn die Transferleistung endet, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.