Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls sowie Sterbeurkunde

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden und wird dann beurkundet.

Wenn Sie die Bestattung vorbereiten, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie eine Sterbeurkunde. Diese wird vom Standesamt des Sterbeortes nach Anzeige des Sterbefalls und Vorlage der entsprechenden Unterlagen ausgestellt. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen.


Sofern der Sterbefall bereits beim Standesamt Mannheim beurkundet wurde und Sie lediglich Urkunden aus dem Sterberegister bestellen möchten, können Sie über das Bürgerportal bestellen. Ebenso können Sie diese mit Termin persönlich bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür das Anliegen "Erneute Ausstellung standesamtlicher Urkunden" in der Online-Terminreservierung. Zur Terminvereinbarung


Eine internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, wird dieses den Sterbefall dem Standesamt Mannheim spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzeigen.
Die notwendigen Dokumente legen Sie dem Bestattungsunternehmen vor.

Falls Sie eine Sterbeurkunde (ohne Sterbefallanzeige) beantragen wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und zu folgendem Personenkreis gehören:
•    Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
•    Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
•    Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
•    sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Was müssen Sie vorlegen?

Wenn Sie den Sterbefall beim Bestattungsunternehmen anzeigen, werden in der Regel benötigt:
•    Personalausweis des Anzeigenden
•    Personalausweis oder Reisepass (ggfs. mit Aufenthaltstitel) der verstorbenen Person
•     Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder der Einrichtung (Pflegeheim), wenn sich der Sterbefall dort ereignet hat
•    Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)

Bei verstorbenen Personen, die nicht in Mannheim wohnhaft waren zusätzlich:
•    Nachweis über den letzten Wohnsitz (Meldebescheinigung)  
 
Bei verheirateten oder verwitweten Personen zusätzlich:
•    Original der Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, ggfl. mit Auflösungsvermerk oder einem Nachweis über die Auflösung (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten)
Bei ledigen Personen zusätzlich:
•    Geburtsurkunde im Original
 Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden zusätzlich:
•    Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten oder anerkannten Übersetzer. Die Übersetzung muss mit dem Original fest verbunden sein
In wenigen Einzelfällen benötigt das Standesamt weitere Unterlagen. Wir werden uns in diesen Fällen mit Ihnen bzw. dem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen.

Falls Sie lediglich eine Sterbeurkunde (ohne Sterbefallanzeige) beantragen wollen, legen Sie bitte vor:

•    Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
•    Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
•    Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
•    eventuell: Angabe des Sterbetages
In Vertretungsfällen zusätzlich:
•    Schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Welche Gebühren werden fällig?
 
Dienstleistungen Gebühr
Anzeige und Beurkundung des Sterbefalles gebührenfrei
Sterbeurkunde 20,00 Euro
mehrsprachige Sterbeurkunde 20,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls können Sie über das Bestattungsunternehmen beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.


Bitte vereinbaren Sie Termine von Montag bis Freitag über die Online-Terminreservierung. Zur Terminvereinbarung


Die Sterbeurkunde (ohne Sterbefallanzeige) können Sie über das Bürgerportal bestellen.
Ebenso können Sie diese mit Termin persönlich bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür das Anliegen „Erneute Ausstellung standesamtlicher Urkunden“ in der Online-Terminreservierung. Zur Terminvereinbarung

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