Briefwahl

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen (Tel. 0621 /293 9566; wahlbuero@mannheim.de). 

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen

Der Briefwahlantrag ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt und kann außerdem bequem per QR-Code gestellt werden.

Alternativ steht Ihnen der Online-Briefwahlantrag unter folgendem Link zur Verfügung:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08222000

Darüber hinaus können Sie auch den am Ende dieser Seite bereitgestellten formlosen Briefwahlantrag für die Beantragung nutzen.

Wahlbüro

Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl, nur Wahlempfehlungen gibt es keine! 

Kontaktmöglichkeiten

Telefon: 0621 / 293 9566
Mail: wahlbuero@mannheim.de 

Öffnungszeiten

02.02.- 27.02.2026 Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag bis 18.00 Uhr. 
In der Woche vor der Wahl (02.03.- 06.03.2026) Montag bis Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00-15.00 Uhr.

Postanschrift

Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim

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