Gewerbeaufsicht
Aktuelle Themen der Gewerbeaufsicht
🧨Aufbewahrung und Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 und F21 zum Jahreswechsel
Aufbewahrung und Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen bergen Gefahren im Betrieb.
Um eine möglichst sichere Handhabung zu gewährleisten, sind die Maßnahmen, Anforderungen und Lagerbeschränkungen aus dem Merkblatt für den Einzelhandel umzusetzen. Die Gewerbeaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Schutzmaßnahmen vor und während der Abgabetage.
Wer erstmals Feuerwerkskörper der Kategorie F1 oder F21 verkaufen will, muss dies einmalig mindestens zwei Wochen vorher der Polizeibehörde anzeigen. In der Anzeige sind die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen anzugeben. Veränderungen in der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle sowie die Beendigung des Vertriebs sind der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
🧪 Geänderte Gefahrstoffverordnung verbessert Schutz vor krebserzeugenden Stoffen - einschließlich Asbest!
Seit dem 5. Dezember 2024 ist die geänderte Gefahrstoffverordnung in Kraft. Das Ziel der Überarbeitung ist es, die Beschäftigten noch besser vor krebserzeugenden Gefahrstoffen - einschließlich Asbest - zu schützen. Besonders wichtig ist dabei der Blick auf folgende Generationen von Handwerkerinnen und Handwerkern, weil immer noch viele Menschen von asbestbedingten Erkrankungen und Todesfällen im beruflichen Bereich betroffen sind.
Ziel der Neuerungen ist es, Beschäftigte besser vor krebserzeugenden Gefahrstoffen wie Asbest zu schützen. Neu ist unter anderem:
- Ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen
- Konkrete Pflichten für Veranlasser von Bauarbeiten
- Ein modular aufgebautes Schulungssystem für Beschäftigte
- Zulassungspflicht für Betriebe bei hohem Risiko
- Klarere Vorgaben für Arbeiten in Bestandsgebäuden
Der Newsletter des des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält weitere Informationen dazu.
🚀 Gamechanger gesucht!
Mit dem 16. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis prämiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kreative und wirkungsvolle Ideen, die den Arbeitsschutz für Beschäftigte im Umgang mit Gefahrstoffen verbessern. Wer mitmacht, hat die Chance auf ein Preisgeld von bis zu 10.000 €.
Jetzt beim BMAS bewerben!
Alle Details zur Teilnahme unter www.gefahrstoffschutzpreis.de.
🧪 Sicherer Umgang mit Diisocyanaten
Über 4 Millionen Menschen kommen EU-weit bei ihrer Arbeit mit Diisocyanaten in Kontakt – zum Beispiel im Bauwesen, der Automobilindustrie oder der Möbelindustrie. Durch Hautkontakt oder Einatmen der schwer ersetzbaren Substanz können jedoch Reizungen oder sogar schwere Atemwegserkrankungen entstehen. Zum Beitrag über den sicheren Umgang des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
❄️ Hitze im Sommer und Energiesparen im Winter
Ein den Bedürfnissen des Menschen entsprechendes Klima am Arbeitsplatz führt zu einer nachhaltigen positiven Wirkung auf Gesundheit, Leistung, Zufriedenheit und Wohlbefinden. Zu warme oder zu kalte Klimabedingungen können zu gesundheitlichen Schädigungen führen.
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Die Gewerbeaufsicht ist Ansprechpartner im betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz für über 10.000 Mannheimer Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie die Bürger der Stadt. Die Gewerbeaufsicht ist im Fachbereich Klima, Natur, Umwelt organisiert.
Jeder Betrieb hat innerhalb seiner Branche (z.B. Chemie, Textil, Gesundheitswesen, Maschinenbau) einen eigenen Ansprechpartner in der Behörde. Unternehmen und Bürger können sich in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, Arbeitsschutzes und der Sicherheit von Produkten an die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht wenden.
Die Gewerbeaufsicht sorgt mit Fachleuten und Spezialisten für die Umsetzung von Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie von Gesetzen und Regelwerken, die Zielvorgaben des Arbeitnehmer:innen-Schutzes enthalten. Die Mitarbeiter schaffen mit Kompetenz und Augenmaß einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Bevölkerung und der Arbeitnehmer einerseits, sowie den betrieblichen Erfordernissen und den Besonderheiten von Produktionsprozessen andererseits.
Zu den einzelnen Sachbereichen
Mutterschutz (Hier ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig)