Gesundheit am Arbeitsplatz

Berufsbedingte Erkrankungen sind ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Ursachen sind die physischen und psychischen Belastungen, denen Menschen bei der Arbeit ausgesetzt sind. Hierzu gehören allergieauslösende Stoffe, ergonomische Missstände, schlechte Sichtverhältnisse, schlechte Luft und vieles mehr.

Die Gewerbeaufsicht

  • achtet auf Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Unfälle
  • überwacht Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
  • weist auf Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit hin
  • berät bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • wirkt bei der Planung von Arbeitsstätten und Anlagen im Rahmen baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren mit
  • überwacht Maßnahmen der Arbeitssicherheit, der Arbeitshygiene und des Gesundheitsschutzes.

Dort, wo die Arbeit krank macht, sind Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig. Dies gilt auch beim Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz, den der Gesetzgeber in die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gelegt hat.

Anzeigen über den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken nach der NiSV (bsp. Ultraschallgeräte, Lasereinrichtunge, intensive Lichtquellen, Hochfrequenzgeräte, Niederfrequenzgeräte, Gleichstromgeräte und Magnetfeldgeräte) erstatten Sie bitte online.

Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) regelt in Deutschland den Schutz der Beschäftigten vor ultravioletter, sichtbarer und infraroter Strahlung sowie Laserstrahlung in diesen Wellenlängenbereichen (100 nm bis 1mm).

Die OStrV sieht keine Anzeige von Lasereinrichtungen vor.

Im Bereich der Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen sind die Anforderungen der DGUV Information 203-036 umzusetzen.

Ihre Gewerbeaufsicht berät Sie schnell und kompetent.