Fahrpersonal

Fahrpersonal

Übermüdete Lastkraftwagen- oder Busfahrer gefährden sich selbst und andere. Sie stellen eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Die Fuhrunternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Fahrer zu überwachen und Kontrollgeräte einzubauen.

Steigende Fahrleistungen im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung und des Güterverkehrs führen zu immer stärkeren Belastungen der Fahrer an ihrem Arbeitsplatz im Fahrzeug.
Um den Gesundheitsschutz dieser Fahrer und damit auch ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, regeln internationale und nationale Gesetze und Verordnungen die Arbeits-, Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten sowie Ruhepausen und Fahrtunterbrechungen des Fahrpersonals.

Zahlreiche weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.