Die Stadt Mannheim sieht das Zweckentfremdungsverbot als wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen zu können.
Als Zweckentfremdung gilt grundsätzlich jede überwiegende Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken.
Für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs (Fremdenbeherbergung) gilt in Mannheim eine Registrierungspflicht, welche die Zuteilung einer Registrierungsnummer vorsieht. Hierdurch erhält die Stadt Mannheim Anhaltspunkte zur Überprüfung, ob die Vorschriften der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) eingehalten werden.
Der Registrierungspflicht unterfällt dabei jeder Wohnraum (genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Vorhaben), der zum Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten und beworben wird. Das bedeutet, Wohnraum, der für diese Zwecke vermietet bzw. genutzt wird, muss – unabhängig von der Dauer oder dem flächenmäßigen Anteil (z. B. unter 10 Wochen pro Kalenderjahr und weniger als 50% der Wohnfläche oder Einzelzimmer mit Badmitbenutzung) – bei der Stadt Mannheim vorab registriert werden.
Nach einem kurzen Bilderbuchkino zu Ruppi Rüpelfisch tauchen wir gemeinsam in die Welt des Programmierens ein. Mit den Blue-Bots erkunden die Kinder eine Unterwasserlandschaft, planen Wege und helfen den Meerestieren auf ihrer Mission. Spielerisch lernen sie dabei die Grundlagen des Codings kennen.
Das Sprachcafé trifft sich auch online. Wer nicht in die Bibliothek vorbeikommen möchte oder kann, macht einfach hier mit. Auch dieses Angebot ist kostenlos.