Parken am Straßenrand neu ordnen
Bis vor kurzem wurde ungeordnetes Gehwegparken noch in ganz Mannheim toleriert, auch wenn es bereits die Straßenverkehrsordnung in § 12 Abs. 4 und 4a StVO grundsätzlich nicht vorsieht.
Die Stadt Mannheim wurde, wie andere Städte in Baden-Württemberg auch, 2020 von der Obersten Verkehrsbehörde (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg) per „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ angewiesen, diese Duldungspraxis aufzugeben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil „Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotenes Gehwegparken, BVerwG 3 C 5.23“ vom 06. Juni 2024 diese Auffassung bestätigt:
„Das aus § 12 Abs. 4 und 4a StVO folgende Verbot des Gehwegparkens schützt nicht nur das Interesse der Gehwegbenutzer als Teil der Allgemeinheit, sondern auch das individuelle Interesse der Anwohner an einer bestimmungsgemäßen Benutzung des Gehwegs.“
Es wurde klargestellt, dass es keinerlei Recht auf Falschparken gibt: „Das Interesse der parkenden Verkehrsteilnehmer an einer ungehinderten Fortsetzung ihres rechtswidrigen Verhaltens […] ist nicht schutzwürdig. Die langjährige generelle Duldung des unerlaubten Gehwegparkens […] kann allerdings erfordern, deren Beendigung und die geplanten Maßnahmen anzukündigen.“
Es ist aber auch besonders wichtig, dass die Gegebenheiten sukzessive überall barrierefrei gestaltet werden. Dazu gehört eine Mindestbreite des Gehweges, der für alle Verkehrsteilnehmenden jeden Geschlechts, Alters und Mobilitätseinschränkung nutzbar ist. Die Mindestbreite für den Gehweg beträgt 1,50 Meter.
Bei Fragen und Hinweisen freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung per Email an strassenrandparken@mannheim.de oder telefonisch unter der Verwaltungsnummer 115.
Aktuelle Arbeiten Stand 26.11.2025:
- Der ruhende Verkehr wird aktuell planerisch im Stadtteil Neckarau bearbeitet.
- Aktuell finden in Sandhofen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten statt.
- Anschließend werden die Parkstände im Stadtteil Schönau umgesetzt.
Mündlicher Bericht in der nächsten öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats:
- Käfertal 10.12.2025 / ab 19:00 Uhr
- Rheinau voraussichtlich im ersten Quartal 2026
- Neckarau 2026
Planerisch abgeschlossene Stadtbezirke:
- Neuostheim/Neuhermsheim
- Feudenheim
- Friedrichsfeld
- Neckarstadt-West
- Sandhofen
- Schönau
- Seckenheim
- Vogelstang
- Waldhof-Luzenberg
- Waldhof-Ost
- Wallstadt
Stadtbezirke mit abgeschlossenen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten:
Weitere Informationen:
- Informationsvorlage zum Vorgehen der Stadt Mannheim
- Erlass des Landes Baden-Württemberg
- Medienbeitrag SWR Aktuell, 19.02.2025, von Stephanie Ley
Fragen und Antworten
- Warum kann man nicht alles lassen, wie es ist?
An vielen Stellen in der Stadt führen parkende Autos dazu, dass Gehwege stark zugeparkt sind, sodass Fußgänger oder Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl nicht durchkommen. Zudem kann es vorkommen, dass in manchen Straßen aufgrund parkender Autos Rettungsdienste nicht durchkommen. Deshalb ist es notwendig, überall die notwendige Mindestbreite zu ermöglichen. Das Verkehrsministerium die Städte angewiesen die bisherige Duldungspraxis aufzugeben. Um zukünftig Parkstände durch Markierung und Beschilderung rechtskonform zu ermöglichen, ist der gesamte Straßenraum zu überprüfen. Für die Neuordnung des Straßenrandparkens wurde eine innerstädtische Arbeitsgruppe gebildet. Durch Beschilderung und/oder Markierung sollen die Bereiche ausgewiesen werden, in denen das Parken auch künftig zulässig ist.
- Wie geht die Stadt Mannheim vor?
Wir bereiten ein stadtweit einheitliches Vorgehen vor. Dabei werden in jedem Bezirk alle Straßen begangen, in denen nicht bereits Parkplätze explizit ausgewiesen sind. Wir prüfen, inwiefern bei parkenden Autos genug Raum bleibt auf Gehwegen, aber auch auf der Straße für Rettungsdienste. Entsprechend werden dann Parkplätze ausgewiesen.
- Wie kann ich mich einbringen?
In jedem Bezirk gibt es eine Bezirksbeiratssitzung, in der die Planung vorgestellt wird. Dies erfolgt Bezirk für Bezirk in den kommenden Jahren. Im Bürgerinformationssystem erfahren Sie, wann und wo die Bezirksbeiratssitzungen sind und welche Themen behandelt werden. Hier können Sie Ihre Fragen und Hinweise direkt einbringen. Ansonsten freuen wir uns jederzeit über Ihre Rückmeldung per Email an strassenrandparken@mannheim.de
- Darf ich vor meiner eigenen Einfahrt parken?
Das Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich erlaubt, solange es in gleicher Art und Weise wie das angeordnete Parken in der restlichen Straße erfolgt.
Das heißt: Ist in der Straße das Parken auf der Straße angeordnet, muss auch vor der eigenen Einfahrt auf der Straße geparkt werden. Ist das Parken halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg angeordnet muss auch vor der eigenen Einfahrt so geparkt werden. Ist das Parken komplett auf dem Gehweg angeordnet muss dies auch vor der eigenen Einfahrt so erfolgen.Wichtig ist jedoch, dass das Parken vor der eigenen Einfahrt auch durch Beschilderung vor Ort verboten sein kann. Die häufigste Beschilderung, die das Parken in der eigenen Einfahrt verbietet, ist das Zusatzzeichen mit der Nummer 1053-52 „nur innerhalb gekennzeichneten Parkflächen“. Auch Halteverbotsbeschilderung, die die Einfahrt mit einschließt verbietet ein Halten oder Parken vor der eigenen Einfahrt.
Parken vor fremden Einfahrten ohne Erlaubnis ist selbstverständlich nicht erlaubt.