Der Biotopverbund ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (§21 BNatSchG) zum gesetzlichen Auftrag geworden und findet im Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg (§22 NatSchG) seine Konkretisierung. Demnach ist ein landesweiter Biotopverbund zu entwickeln und zu erhalten, der der nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- u. Pflanzenarten sowie der Bewahrung, Entwicklung und Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen dient.
Wir suchen ehrenamtliche Lernbegleiter/innen zur Unterstützung von - Kindern und Jugendlichen im schulischen Prozess - Erwachsenen beim lesen und schreiben Lernen Beispiele: Hikmet (7 Jahre) sucht eine Lesepatin in der Nachbarschaft, die mit ihm zusammen das Lesen übt - wer hilft?