Rechtslage: Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen, Anhängern und Motorrädern im öffentlichen Verkehrsraum verboten.
Lärm kann uns belasten und die Gesundheit beeinträchtigen – von Gereiztheit und Konzentrationsproblemen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufproblemen bei dauerhafter Belastung.