Wollen Sie Ihr Gebäude aufteilen in Sondereigentumseinheiten, z.B. in Eigentumswohnungen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese wird von den Unteren Baurechtsbehörden, hier in Mannheim dem Fachbereich Baurecht und Umweltschutz, ausgestellt.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie die Bestätigung, dass jede Sondernutzungseinheit in sich abgeschlossen ist.