Kultur -

Mikroförderung für Popmusik-Projekte

Nach der erfolgreichen ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr startet das Förderprogramm „POP IMPULS!“ nun in die zweite Runde. Die Mikroförderung für Projekte aus der Popmusikszene stieß 2025 auf große Resonanz und erhielt zahlreiche Bewerbungen aus der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar. Aufgrund des positiven Feedbacks und des hohen Interesses setzt das Cluster Creative Economy des Fachbereichs für Wirtschafts- und Strukturförderung der Stadt Mannheim das Programm auch 2026 fort.

Mit „POP IMPULS!“ werden Künstler*innen, Bands sowie Veranstalter*innen aus Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar dabei unterstützt, kreative Vorhaben schnell und unbürokratisch umzusetzen. Besonders angesprochen sind Newcomer*innen sowie Nachwuchskünstler*innen, innovative Musik- und Veranstaltungsprojekte sowie Livemusik-Veranstaltungen. Ziel ist es, die Vielfalt, Innovationskraft und Sichtbarkeit der regionalen Popmusikszene nachhaltig zu stärken. Ermöglicht wird die Förderung durch Mittel des POPLÄND-Zuschusses des RegioNet der Popakademie Baden-Württemberg.

„Kreativität braucht Freiräume und manchmal genügt schon ein kleiner finanzieller Impuls, um den Unterschied zu machen und aus einer bloßen Idee ein erfolgreiches Musikprojekt werden zu lassen. Die erste Runde von ‚POP IMPULS!‘ hat gezeigt, wie viel kreatives Engagement und kulturelle Schaffenskraft hier in der Metropolregion vorhanden sind. Mannheim hat seit langer Zeit eine besondere Verbindung zur Musik. Deshalb freuen wir uns, das Förderprogramm fortzuführen und damit weitere Vorhaben aus der Popmusikszene unterstützen zu können“, erklärt Thorsten Riehle, Bürgermeister für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Kultur.

Mikroförderung für lokale Musikprojekte 

Die Fördersumme beträgt zwischen 250 und 1.000 Euro pro Projekt. Gefördert werden unter anderem Honorare, Studio- und Produktionskosten, Foto- und Videoproduktionen, Konzert- und Veranstaltungsformate sowie weitere Maßnahmen zur Professionalisierung und Sichtbarkeit von Kunstschaffenden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden und beteiligten Künstler*innen ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Mannheim oder der Metropolregion Rhein-Neckar haben. Der Projektbeginn darf nicht vor dem 10.09.2026 und nicht nach dem 28.12.2026 liegen.

„Die positive Resonanz auf die erste Ausschreibung hat bestätigt, dass niedrigschwellige Förderangebote einen echten Mehrwert für die Musikszene schaffen. Gerade für Kreativschaffende scheitert die professionelle Umsetzung guter Ideen manchmal bereits an vergleichsweise kleinen finanziellen Hürden – etwa bei Produktionskosten oder der Organisation von Veranstaltungen. Genau hier setzt ‚POP IMPULS!‘ an: Wir möchten dazu beitragen, dass vielversprechende Projekte die Chance erhalten, realisiert zu werden und ihre Wirkung in der Region zu entfalten“, betont Beril Yilmam-Kohl, Beauftragte für Musikwirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Mannheim und Projektverantwortliche für „POP IMPULS!“.

Möglichkeiten zur Bewerbung

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und zu den Förderkriterien finden Interessierte unter www.mannheim.de/foerderprogramme. Bewerbungen können unkompliziert über das dort bereitgestellte Bewerbungsformular eingereicht werden.

Der Bewerbungsschluss ist der 4. September 2026.

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