Förderprogramme
Wir sind erste Anlaufstelle für Förder- und Finanzierungsprogramme in der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Nachtökonomie.
POP IMPULS! - Mikroförderung für Popmusikprojekte: bis zu 1.000 Euro für Projekte in der Metropolregion Rhein-Neckar
Das Cluster Creative Economy der Wirtschaftsförderung Mannheim vergibt mit dem Förderprogramm "POP IMPULS" Mikroförderungen für Projekte aus der Popmusikszene in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar. Ziel der Förderung ist es, kreative Vorhaben schnell und unbürokratisch zu unterstützen und damit die Vielfalt, Innovationskraft und Sichtbarkeit der regionalen Popmusikszene zu stärken. Die Förderung wird durch Mittel des POPLÄND-Zuschusses des RegioNet der Popakademie Baden-Württemberg ermöglicht.
Einsendeschluss ist der 4.09.2026!
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Künstler*innen, Bands und Veranstalter*innen aus der Metropolregion Rhein-Neckar, die ein Projekt im Bereich der populären Musik umsetzen möchten. Der Projektbeginn darf nicht vor dem 10.09.2026 und nicht nach dem 28.12.2026 liegen.
Besonders angesprochen sind:
• Newcomer*innen und Nachwuchskünstler*innen
• innovative Musik- und Veranstaltungsprojekte
• Livemusik-Veranstaltungen
• Projekte mit regionaler Ausstrahlung
• Vorhaben, die Chancengleichheit, Teilhabe und Diversität fördern
Förderfähig sind Projekte, bei denen Antragstellende und beteiligte Künstler*innen (bei Bands mindestens 50 Prozent der Mitglieder*innen) ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Mannheim oder der Metropolregion Rhein Neckar haben.
Was ist förderfähig und was nicht?
Gefördert werden Projekte und Vorhaben aus dem Bereich der populären Musik, die einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zur Weiterentwicklung der regionalen Musikszene leisten.
Förderfähig sind:
- Ausgaben für Honorare, Studio-, Mix- und Masteringleistungen, Foto- und Videoproduktionen, Konzert- und Veranstaltungsformate, kreative und innovative Musikprojekte, Maßnahmen zur Sichtbarkeit und Professionalisierung von Künstler*innen, Projekte in kleinen und unabhängigen Spielstätten.
- Ausgaben für oben genannte Projekte und Vorhaben, die in den Zeitraum zwischen dem 10.09.2026 und dem 28.12.2026 fallen.
Nicht förderfähig sind:
- langlebige Anschaffungen bzw. hochpreisiges Equipment, private Ausgaben, Schulden oder Rücklagen sowie bereits vollständig finanzierte Maßnahmen.
- freizeitbasierte, nicht erwerbsorientierte Musikvorhaben ohne erkennbare Professionalisierungsabsicht.
- Doppelförderungen von Projekten mit Mitteln der Mikroförderung, Perspektive Pop 2.0, der Regierungspräsidien und der Baden-Württemberg Stiftung.
Förderhöhe
Die Förderung beträgt mindestens 250 Euro und maximal 1.000 Euro (brutto) pro Projekt.
Die beantragte Fördersumme muss sich auf konkrete projektbezogene Ausgaben beziehen und durch entsprechende Rechnungen oder Belege nachgewiesen werden.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch das Antragsformular.
Unvollständige oder nach Ablauf der Frist eingereichte Anträge können bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt werden. Mit der Einreichung des Antrags erkennen die Antragstellenden die Förderbedingungen der Mikroförderung an.
Auswahlkriterien
Bei der Vergabe der Fördermittel werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
• künstlerische und inhaltliche Qualität
• Innovationsgehalt des Vorhabens
• regionale Bedeutung und Sichtbarkeit
• Förderung von Nachwuchs und neuen Formaten
Bewilligung und Auszahlung
- Nach positiver Entscheidung über den Förderantrag durch eine Fachjury, erhalten die Antragsteller*innen einen Bewilligungsbescheid per E-Mail.
- Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt automatisch nach positivem Bescheid durch die Stadt Mannheim bis spätestens 28.09.2026.
- Die Auszahlung der Förderung kann bereits vor Durchführung des Projekts erfolgen, ein Nachweis der Ausgaben durch entsprechende Belege ist bis spätestens 31.12.2026 zu erbringen.
- Der/die Förderempfänger*in verprlichtet sich, den bewilligten Förderbetrag nach Zahlungseingang innerhalb von drei Monaten zweckgebunden für das beantragte Projekt zu verausgaben.
Kennzeichnung: „Mikroförderung durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Mannheim / Cluster Creative Economy / RegioNet Popakademie Baden-Württemberg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst“.
Sollten die Fördermittel nicht entsprechend der Bewilligung verwendet, die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht bis zum 31.12.2026 eingereicht oder die Ausgaben nicht dem beantragten Projekt zugeordnet werden können, behält sich das Cluster Creative Economy vor, die gewährten Fördermittel ganz oder teilweise zurückzufordern.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des bewilligten Projekts sind die entsprechenden Rechnungen und Belege sowie ein Kurzbericht als Nachweis zur Durchführung spätestens bis zum 31.12.2026 per E-Mail an creativeeconomy@mannheim.de einzureichen. Die eingereichten Nachweise müssen die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Fördermittel belegen und dem beantragten Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können.
Werden keine geeigneten Nachweise vorgelegt oder wird festgestellt, dass die Fördermittel nicht entsprechend dem bewilligten Vorhaben verwendet wurden, behält sich das Cluster Creative Economy vor, die gewährten Fördermittel ganz oder teilweise zurückzufordern.
Ermöglicht wird die Förderung durch Mittel des POPLÄND Zuschusses des RegioNet der Popakademie Baden-Württemberg.
Hier geht es zur BEWERBUNG.
KreaSocTech
Mit dem Zuschussprogramm KreaSocTech unterstützt die Stadt Mannheim Kleinst- und Kleinunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, der Social Economy und technologieorientierte Firmen bei Anfangsinvestitionen und Wachstum.
Mehr Informationen: mannheim.de/kreasoctech