Im Rahmen baurechtlicher Verfahren, z.B. eines Baugenehmigungsverfahrens, können sich Grundstückseigentümer mittels Baulasten nach §§ 71 und 72 Landesbauordnung – LBO zu einem bestimmte Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.
Diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sollen Genehmigungshindernisse ausräumen.
Beispiele sind Überfahrts-, Leitungs-, Stellplatz- oder Abstandsbaulasten.
Stadtbibliothek Mannheim - N³-Bibliothekslabor im Dalberghaus
Kinderbücher sind voller magischer Abenteuer. Lasst uns bei einer gemütlichen Vorlesestunde neue Geschichten erkunden, gemeinsam fantasieren und eigene Kunstwerke erschaffen. Für kreative und neugierige Kinder von 5 bis 10 Jahren.
Rund um das Jugendhaus Schönau in der Lilienthalstraße 267 findet am Samstag, 9. Mai 2026, zwischen 13 und 20 Uhr das traditionelle Stadtteilfest „Tag des Zusammenlebens“ statt.