Schutz von Gebäudebrütern beim Sanieren
Energetische Sanierungen an Dächern und Fassaden leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Doch immer häufiger gehen durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen Nistplätze gebäudebrütender Vogelarten sowie Quartiere von Fledermäusen verloren.
Davon besonders betroffen sind Arten wie Mauersegler, Haussperlinge, Rauch- und Mehlschwalben, die Spalten in Fassaden, Dachvorsprüngen oder Traufbereichen als Brutplätze nutzen. Auch Fledermäuse ziehen sich in kleinste Nischen als Tages- oder Wochenstubenquartiere zurück. Diese Arten sind besonders oder streng geschützt und kehren jedes Jahr an denselben Standort zurück.
Besonders heikel sind Sanierungen während der Brut- und Aufzuchtzeit (März bis Juni, bei einigen Arten noch weitere Bruten im Verlauf des Sommers). Gerüste und Netze können Zugänge zu Nestern blockieren, wodurch Jungtiere unversorgt bleiben und sterben. Auch unbemerkte Eingriffe in besetzte Nischen können Tiere verletzen oder töten.
Was bedeutet das für Bauvorhaben und Handwerk?
• Eine frühzeitige Abstimmung des Bauherrn mit der Naturschutzbehörde schafft rechtliche Sicherheit und vermeidet Verzögerungen oder Konflikte.
• Vor Baubeginn prüfen, ob Nester oder Quartiere vorhanden sind.
• Werden Brutplätze beeinträchtigt – auch wenn diese aktuell nicht besetzt sind –
muss ein Antrag auf Befreiung bei der Naturschutzbehörde gestellt werden. Als Auflage sind unter anderem geeignete Ersatznistkästen oder Fledermausquartiere in unmittelbarer Nähe anzubringen.
Die Untere Naturschutzbehörde möchte durch gezielte Anschreiben Handwerksbetrieben und Bauherren das notwendige Verständnis vermitteln und rechtliche Risiken sowie Bauverzögerungen vermeiden. Zusätzlich wird eine Banner-Vorlage zum Anbringen am Gerüst mit dem Slogan „Sicher arbeiten – Für Mensch und Tier. Wir schützen heimische Vögel und Fledermäuse in und an Gebäude“ kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen zu Gebäudebrütern an Fassaden und Dächern findet man auf www.mannheim.de/gebaeudebrueter.