Die Stadt Mannheim bietet Ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, sich im Rahmen von Umfragen direkt zu Fragen der Lebensqualität in der Stadt zu äußern. Damit kann die Stadt bürgerorientiert weiter entwickelt werden.
Alle städtischen Bürgerumfragen erfolgen nach der Maßgabe des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes sowie des Bundes- und Landesstatistikgesetzes. Ihre persönlichen Angaben erreichen die von uns beauftragten Institute zu Zwecken der statistischen Auswertung direkt und anonymisiert und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Gehwegreinigungspflicht in Mannheim beantwortet. In der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim ist klar geregelt, wer für die Reinigung des Gehwegs zuständig ist.
Wie oft kann ich Sperrmüll auf Abruf kostenlos beantragen? Jedem Haushalt stehen jährlich bis zu zwei kostenlose Termine zur Verfügung. Ab der dritten Anmeldung wird eine Gebühr erhoben. Alternativ dazu können Sie Ihren Sperrmüll selbst auf den Recyclinghöfen gegen Gebühr anliefern.
Wie viel Sperrmüll kann ich pro Termin bereitstellen?