Häufig gestellte Fragen zu Baustellen in Mannheim

  1. Wer wird bei einer Planung einer Baustelle einbezogen?
    Im Vorfeld einer Straßenbaumaßnahme sind vielfältige Planungsabsprachen notwendig. Einbezogen werden bei Bedarf die städtischen Fachdienststellen aber auch Leitungsträger wie z.B. MVV Energie AG oder Telekom, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, RNV sowie Interessensverbände wie z. B. AG Barrierefreiheit, Badischer Blinden-und Sehbehindertenverband, die Behindertenbeauftragte der Stadt Mannheim, und viele mehr.
    Auch die politische Vertretung der Bürger*innen, die Bezirksbeirät*innen und Stadträt*innen, werden über die geplanten Maßnahmen informiert.
    Bei Bürgerbeteiligungsmaßnahmen sind die Bürger*innen bereits in einem frühen Planungsstadium bei Planungsveranstaltungen involviert.
     
  2. In welcher Form werden die Interessen von behinderten Menschen in der Planung berücksichtigt?
    Die Stadt Mannheim hat sich zur Wahrung der Interessen behinderter Menschen verpflichtet und setzt diese Anforderung bei allen ihren Maßnahmen um, soweit es möglich ist.
    Dazu werden die Belange behinderter Menschen bereits früh in der Planung mit der AG Barrierefreiheit, dem Badischen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Behindertenbeauftragten der Stadt Mannheim abgestimmt und berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt gemäß einschlägigen DIN-Normen zur Barrierefreiheit und technischen Richtlinien.
     
  3. Wie werden die Bürger*innen informiert?
    Bevor eine Baustelle in Betrieb genommen wird, informiert die Abteilung Planung und Bau die Öffentlichkeit über die Tagespresse. Üblicherweise werden von der Baustelle direkt betroffene Anwohner über die bevorstehenden Arbeiten, etwa bei möglichen temporären Zufahrtseinschränkungen oder Sperrungen in Kenntnis gesetzt. Dazu werden Info-Flyer verteilt. Bei direkter Betroffenheit wird die Bauleitung im Vorfeld der Arbeiten Kontakt mit den Anwohner*innen aufnehmen, um Ihre Belange zu erfragen und möglichst zu berücksichtigen, soweit dies im Bauablauf möglich ist.
     
  4. Wie und wann kann ich mein Grundstück erreichen?
    Die Zufahrt des Grundstücks soll im Bauablauf stets gewährleistet sein, es sei denn, der Bereich direkt vor der Grundstückszufahrt oder vor dem Hauseingang wird neu hergestellt. Temporär kann es zu Einschränkungen kommen, die aber rechtzeitig mit den Anwohner*innen koordiniert werden, so dass die Betroffenen sich darauf einstellen können.
     
  5. Welche Kosten müssen die Anlieger tragen?
    Bei der ersten Erschließung eines Grundstücks in einem Neubaugebiet werden die Erschließungskosten auf die Eigentümer*innen umgelegt. Unter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen. Bei Sanierungs-, Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen wird in Mannheim diese Kostenumlage nicht vorgenommen.
     
  6. An wen kann ich mich im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen wenden, wenn ich ein Problem oder eine Frage habe?
    Üblicherweise erhalten Sie mit dem Info-Flyer auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner*innen und der Bauleitung.
    Grundsätzlich besteht über die Behördennummer 115 der Stadt MAnnheim die Möglichkeit, eine/n Ansprechpartner/in zu erfragen. Über die E-Mail-Adresse stadtraumservice@mannheim.de können Sie direkt eine Anfrage stellen. Sie erhalten kurzfristig von der zuständigen Stelle eine Antwort.
     
  7. Warum arbeiten nicht mehr Leute auf der Baustelle?
    Eine Verdoppelung des Baustellenpersonals halbiert leider fast nie die Bauzeit. Auf Baustellen werden so viele Fachkräfte eingesetzt, dass diese die jeweiligen Aufgaben abarbeiten können. So macht z. B. der Einsatz von zwei Baggern nur Sinn, wenn zwei Baggerfahrer die Geräte bedienen können, genügend Lkws für den An- oder Abtransport von Materialien verfügbar sind und genügend Aufstellflächen auf der Baustelle zur Verfügung stehen.
     
  8. Warum wird auf der Baustelle zeitweise nicht gearbeitet?
    Hierzu gibt es zahlreiche Gründe. Viele Materialien (z. B.: Beton, Asphalt, …) benötigen nach ihrem Einbau Zeit zum Aushärten, Auskühlen oder zum Trocknen. Falls möglich wird dann an anderer Stelle auf der Baustelle weiter gearbeitet, falls nicht kommt es zu technisch erforderlichen Arbeitspausen auf der Baustelle.
    Möglich sind planmäßige oder unplanmäßige Bauunterbrechungen, beispielsweise bei Kampfmittelmessungen. Auch Leitungsverlegungen bzw. das Anschließen von verlegten Leitungen sind oft nicht sofort zu erkennen, weil viele solcher Arbeiten in Baugruben stattfinden. In den Sommerferien arbeiten manchmal weniger Facharbeiter, damit auch diese Familien gemeinsam Urlaub machen können. Manche Bauunternehmen führen im Sommer auch Betriebsferien durch.
     
  9. Warum wird nicht immer gleich im Frühjahr mit dem Bau begonnen?
    Die Abteilung Planung und Bau stimmt die Bauprojekte des öffentlichen Raumes mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Beteiligten ab, z. B. Leitungsträgern (Gas, Wasser, Strom, usw.), öffentlicher Personennahverkehr, Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt, Einzelhandel, Unternehmen, Anwohner*innen oder Stadtentwässerung. Nach Abstimmung der jeweiligen Erfordernisse und der zeitlichen Abläufe und der Einholung der politischen Zustimmungen werden Ausführungsplanungen gefertigt, Ausschreibungen veröffentlicht und letztendlich Verträge mit Bauunternehmen geschlossen. Diese Prozesse benötigen eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten. Je nach Umfang und Komplexität eines Projektes, kann diese Bearbeitungs- und Koordinierungsphase auch mehrere Jahre betragen. Aus diesen Gründen kann der Baustellenbeginn der Maßnahmen in der Jahreszeit schwanken.
     
  10. Warum werden Ver- und Entsorgungsleitungen nicht immer gleich im Zuge des Neubaus miterneuert?
    In der Planungsphase wird der Zustand sowie die sinnvolle Erweiterung oder Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen immer geprüft. Hierfür stimmt der Abteilung Planung und Bau mit vielen unterschiedlichen Leitungsträgern die Erfordernisse und die gemeinsame Vorgehensweise ab. In einigen Fällen werden Leitungen im Zuge der Tiefbauarbeiten mit erneuert. Dies birgt jedoch ein erhöhtes Risiko für Bauablaufstörungen sowie Verzögerungen der anschließenden Gewerke.
    Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, Versorgungsleitungen im Vorfeld einer Baumaßnahme umzubauen. Auch wenn dann Flächen von Gräben wieder geschlossen werden müssen, die im Zuge der Tiefbauarbeiten nach kurzer Zeit wieder erneuert werden.
    Ist eine Verkehrsfläche fertiggestellt und ein/e Anlieger/in stellt danach einen Anschlussantrag bei einem Versorgungsunternehmen (Telekommunikation; Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, usw.) kann es erforderlich werden, eine kürzlich fertiggestellte Verkehrsfläche wieder zu öffnen.
     
  11. Warum wird nicht weiter gebaut, obwohl der Zustand der angrenzenden Verkehrsflächen dies rechtfertigen würde?
    Der Neubau bzw. die Sanierung eines Straßenabschnittes richtet sich nach dem Zustand der Flächen bzw. deren Nutzbarkeit. Dieser wird nach Schulnoten bewertet und Grundlage für die erforderliche Priorisierung von Baumaßnahmen und deren baulicher Umsetzung. Eine weitere Grundlage bilden die zur Verfügung stehenden Finanz- und Personalressourcen.
     
  12. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Mannheim, um den Bauablauf und die Qualität zu verbessern?
    Die Bauunternehmen erhalten den Auftrag in fast allen Fällen über ein öffentliches Vergabeverfahren. In solchen Verträgen wird meist die Herstellung eines oder mehrerer definierter Bauwerke (Brücke, Straße, Gehweg, usw.) zu einem bestimmten Fertigstellungstermin beauftragt. Es ist grundsätzlich möglich, viele zusätzliche projekt- und baubezogene Rahmenbedingungen vorzugeben. Es gilt jedoch die vereinfachte Formel: „Je höher die Anforderungen der Rahmenbedingungen, desto höher der Angebotspreis“. Aus diesem Grund werden durch den Abteilung Planung und Bau für jedes Bauprojekt die vertraglich erforderlichen Rahmenbedingungen individuell auf ein sinnvolles Maß festgelegt.
    Vertragsstrafen oder Bonuszahlungen, vertraglich verpflichtende Projektablaufpläne oder vertragliche Vorgaben über die Vorhaltung von qualifiziertem Personal, Gerät und Maschinen sind Rahmenbedingungen, welche durch den Abteilung Planung und Bau gezielt eingesetzt werden.
    Die Qualität der Bauleistungen wird über Leistungsbeschreibungen vertraglich festgelegt. Im Zuge der Bauausführung wird die Qualität überwacht und die Verbesserung von unzureichenden Leistungen veranlasst. Qualitätseinbußen, die erst bis zu 5 Jahre nach der Fertigstellung erkannt werden, werden im Nachgang durch das jeweils betroffene Bauunternehmen behoben. In dieser Zeit ist die Mängelbeseitigung auch im Insolvenzfall über Bürgschaften abgesichert.
     
  13. Wie werden die Umleitungsverkehre der unterschiedlichen Baustellen im näheren Umfeld koordiniert?
    Im Stadtgebiet Mannheim finden im Zeitraum eines Jahres eine sehr große Anzahl kleiner aber auch großer Baumaßnahmen im öffentlichen Raum statt. Dies reicht von punktuellen Reparaturen an Versorgungsleitungen bis zu weitgreifenden Straßensanierungen. Initiator der Baumaßnahmen ist nicht immer die Stadt Mannheim. Es können auch die MVV Energie AG, die RNV GmbH, Telekom oder das Land Baden-Württemberg bzw. der Bund sein.
    Bevor im öffentlichen Straßenraum eine Baustelle begonnen werden darf, muss sie an zentraler Stelle beantragt und genehmigt werden. Im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens werden mögliche Kollisionen oder Überschneidungen von Baumaßnahmen abgeprüft. Umfangreichere Bauvorhaben werden sehr frühzeitig im Vorfeld der Genehmigung unter den Trägern öffentlicher Belange besprochen und abgestimmt. Dabei wird im Besonderen darauf geachtet, dass es möglichst zu keiner übermäßigen Verdichtung der Verkehrsströme auf den Umleitungsstrecken kommt. Allerdings kann es gerade im Bereich von Versorgungsleitungen jederzeit zu erforderlichen Notmaßnahmen, wie z.B. bei Rohrbrüchen, kommen wodurch Überschneidungen manchmal nicht zu vermeiden sind.
     
  14. Wie erreiche ich meine Buslinie (Ersatzhaltestelle)?
    Wenn Baumaßnahmen Haltestellenbereiche bzw. Streckenabschnitte von Buslinien tangieren, sodass der Linienverkehr nicht mehr aufrechterhalten werden kann, erfolgt dies in enger Abstimmung mit der RNV GmbH, um fahrgastfreundliche Lösungen zu erarbeiten. In der Regel werden in unmittelbarer Nähe Ersatzhaltestellen zur Verfügung gestellt. An den geschlossenen Haltepunkten werden Informationsblätter mit entsprechender Wegbeschreibung hin zu den Ersatzhaltestellen angebracht.
     
  15. Wieso gibt es manchmal voll- und manchmal halbseitige Sperrungen der Straße?
    In der Vergangenheit war es die Regel, dass Straßenbaumaßnahmen mit einer halbseitigen Baustelleneinrichtung vollzogen wurden. Auf der einen Seite der Straße wurde gebaut und auf der anderen Seite konnte der Verkehr wechselseitig fließen. Gerade innerstädtisch sind die Straßenbreiten jedoch nicht sehr üppig, was dazu führte, dass es zwischen dem halbseitig fließenden Verkehr und dem Personal auf der Baustelle zu gefährlichen Situationen kam, die in Einzelfällen sogar tödlich ausgingen.
    Nun hat der Gesetzgeber reagiert. Es wurde eine Arbeitsstättenregel „Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen„ verabschiedet. Rechtlich werden Mindestbreiten für eine halbseitige Verkehrsführung gefordert. Der überwiegende Teil der Straßen in Mannheim erfüllt dieses Mindestmaß nicht, wodurch andere Lösungen der Baudurchführung und Verkehrsleitung erarbeitet werden müssen. Zum Teil ist es möglich Straßenbegleitflächen (Grünflächen, Gehwege) temporär für den Verkehr freizugeben. Kann das nicht gelingen, bleibt als letztes Mittel nur die Vollsperrung der Straße.
     
  16. Wie werden Verkehrsumleitungen geplant (warum wechselnde Führungen)?
    Zweck einer Umleitung ist es den Verkehr über Ausweichstrecken zum ursprünglichen Ziel zu führen. Normalerweise werden Straßenbaumaßnahmen in mehreren aufeinanderfolgenden Abschnitten saniert bzw. gebaut. Je nach Abschnitt der gerade gebaut wird, sind evtl. verschiedene Verkehrsbeziehungen betroffen. Da die Sperrungen sich an den unterschiedlichen Bauabschnitten orientieren, kann es durchaus vorkommen, dass sich die ausgeschilderten Umleitungen im Laufe einer Baumaßnahme ändern.
     
  17. Wie werden Verkehrsumleitungen beschildert?
    Eine Umleitung ist für Verkehrsteilnehmer*innen immer mit Einschränkung verbunden. Um den betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen die offiziellen Umleitungsstrecken aufzuzeigen, werden diese immer beschildert. Die Art und Größe der Schilder und der jeweilige Standort werden nicht willkürlich gewählt, sondern in einer Richtlinie für Umleitungsbeschilderung (RUB) genau geregelt. Somit wird sichergestellt, dass Umleitungen nicht nur stadtweit sondern deutschlandweit der gleichen Systematik unterliegen.
     
  18. Was macht die Abteilung Planung und Bau um die Einschränkungen der Anlieger*innen/ Nutzer*innen möglichst zu minimieren?
    Die Abteilung Planung und Bau nimmt die Belange von Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen ernst und versucht die Baumaßnahmen darauf abzustimmen. Es gibt viele Möglichkeiten den Ablauf und damit auch die Auswirkungen einer Straßenbaumaßnahme zu beeinflussen und zu steuern. Dies muss im Einzelfall immer genau betrachtet und abgewogen werden, beispielhaft:
    - Die Wahl der jeweiligen Sanierungsart (wie wird die Straße erneuert)
    - Der Einsatz von speziellen beschleunigenden Techniken (z.B. Großfräsen)
    - Durch entsprechende Vertragsgestaltung die Einhaltung der Zeitvorgaben verstärken
    - Durch optimierte Bauablaufplanung die Bauzeit minimieren