Der Bewohnerverein Jungbusch hat auf Grund der Erfahrungen der letzen Monate guten Kontakt zu Frauen und Familien aus Bulgarien und Rumänien aufgebaut. Durch die türkischsprachige Begleitung kann ab sofort, durch einen regelmäßigen Treffpunkt für die Frauen, die Lotsinnenwerkstatt etabliert werden, in der insbesondere wiederkehrende Fragestellungen des Alltagslebens, der sozialen Integration und des Zugangs zu behördlichen Regelangeboten behandelt werden können. Es sollen Frauen aus dem Kreis der Angesprochenen im Treffpunkt zu Lotsinnen ausgebildet werden.
Niederschwelliges Informationsangebot in der kath. Familienbildungsstätte soll zur intensivierten Wahrnehmung sämtlicher Informationsangebote zu folgenden Themen beitragen:
- Kinderbetreuungsangebote im Stadtteil
- Informationen über behördliches Schulsystem
- Informationen zur Gesundheitsversorgung / Gesundheitsvorsorge
- Informationen zu Familien, Hilfen, Erziehungsfragen
- Informationen zu Berufen/ Qualifikationen bzw. Anerkennungsverfahren
- Informationen zu Verbraucherfragen/ Verbraucherschutz im Alltag
Als niederschwelliges außerschulisches Kulturangebot für bulgarisch- und rumänischstämmige Kinder und Jugendliche im Jungbusch verfolgt das Projekt "Aufnahme läuft!" mehrheitlich die Ziele des Communitybuildings sowie Vertrauensaufbau zu den Regelangeboten der Stadtverwaltung und Vermittlung in die selben.
Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, • das 18. Lebensjahr vollendet hat, • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt, • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und • in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren.
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit ist die Stadt Mannheim als Fundbehörde zuständig. Sie nimmt Fundtiere entgegen und veranlasst die artgerechte Unterbringung.
Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung: für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes sowie zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen.