Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.6.2000 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Halten eines Hundes.
Die Bauakten aller nach 1945 in Mannheim errichteten oder umgebauten Gebäude werden vom MARCHIVUM verwahrt. Sämtliche etwa 200.000 Aktentitel sind in einer eigens entwickelten Datenbank erfasst und innerhalb von Sekunden abrufbar. Die Einsichtnahme in die Bauakten kann aus rechtlichen Gründen nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden.
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat beschlossen, die Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2016 zu erhöhen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt ab 2016 416 Prozentpunkte, der für die Grundsteuer B 487 Prozentpunkte.
In den Stadtbahnen und Bussen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags ab 9:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig gestattet, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind. Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr ist grundsätzlich keine Fahrradmitnahme möglich.
In den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn können Fahrräder von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen durchgehend kostenlos mitgenommen werden. Außerhalb dieser Zeiten ist für ein Fahrrad ein Kinderfahrschein zu lösen.
Das Hallenbad Seckenheim dient vornehmlich dem Schulschwimmunterricht und den Mannheimer Wassersportvereinen für die Durchführung der unterschiedlichsten Wassersportarten.
Öffentliches Schwimmen (von Anfang September bis Ende Mai):
Freitags von 11.00-15.00 Uhr
(an Feiertagen findet kein öffentliches Schwimmen statt)