Institutionelle Förderung
Vereine oder Kultureinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen zur teilweisen Deckung ihrer laufenden Betriebsausgaben eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung erhalten. Grundlage hierfür sind die Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern in Mannheim.
Hinweise zur Institutionellen Förderung von Vereinen und Kultureinrichtungen (Richtlinien, Ziff. 2)
Die Bewilligung einer institutionellen Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat die jeweilige Institution bzw. Vereinigung als förderwürdig erachtet hat. Diese Entscheidung ergeht alle vier Jahre. Über die Förderwürdigkeit der Institution bzw. Vereinigung entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2024. Zuwendungen werden nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel bewilligt. Die Zuwendung ist nach Erfüllung der genannten Voraussetzung jährlich zu beantragen, der Förderzeitraum beträgt jeweils ein Jahr. (s. Antragstellung und Antragsfristen)
Frist zur Beratung der Förderwürdigkeit: 12.06.2023 (abgelaufen)
Sofern Ihr Verein oder Ihre Institution bei der Entscheidung des Gemeinderats über die Förderwürdigkeit berücksichtigt werden soll, bitten wir Sie, sich bis spätestens bis 12.06.2023 schriftlich an das Kulturamt zu wenden.
Mit dem Schreiben ist zu belegen, dass:
- der Verein/die Kultureinrichtung seinen/ihren Sitz in Mannheim hat,
- ein besonderes öffentliches Interesse an seinem/ihrem Wirken besteht,
- er/sie seit mindestens fünf Jahren kontinuierlich öffentliche Veranstaltungen oder Projekte durchführt,
- die Veranstaltungen oder Projekte in besonderem Maße regionale oder überregionale Bedeutung haben und entsprechende Resonanz erfahren.
Wir empfehlen Ihnen, zuvor Kontakt zum Kulturamt aufzunehmen.
Hinweis: Das Formular "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" ist hierfür nicht verwendbar.
Antragsstellung
Die Antragsstellung für die Institutionelle Förderung erfolgt stets über das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“. Für die Institutionelle Förderung ist darüber hinaus das Einreichen eines „Wirtschaftsplans“ erforderlich.
Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellen Formulare und Beiblätter, die Sie weiter unten in den Downloads finden.
Antragsfristen
Anträge auf Gewährung von Institutionellen Zuwendungen sind jährlich spätestens bis zum 30.06. des Kalenderjahres, für das die Zuwendung gewährt werden soll, zu beantragen. Im Falle einer späteren Beantragung wird die Zuwendung anteilig, auf den Monat des Antragseingangs bezogen, bewilligt.
Senden Sie den vollständigen Antrag fristgerecht, original unterschrieben und in Papierform an:
Kulturamt
Stadt Mannheim
E4, 6
68159 Mannheim
Achtung:
Anträge, die per E-Mail eingereicht werden, können nicht berücksichtig werden!
Auskunft und Beratung
Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung ...
- lesen Sie unsere FAQs zur Antragstellung
- nutzen Sie unser Video-Tutorial
FAQs und Video-Tutorial erklären Schritt für Schritt das Formular "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" am Beispiel der Beantragung einer Projektförderung.
Wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerinnen...
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bei fachlichen Fragen zum Antrag
Bildende Künste | Carolin Ellwanger |
Darstellendende Künste | Nicole Libnau |
Musik | Larissa Bode |
Literatur / Stadtteilkultur | Stefanie Rihm |
Grundsatzangelegenheiten / Spartenübergreifend |
- bei formalen Fragen zum Antrag
Projektförderung und Institutionelle Förderung | kulturamt.verwaltung@mannheim.de |