Künstlernothilfe-Stiftung
Am 27./28. Februar 1978 hat der Gemeinderat auf Empfehlung des Hauptausschusses bei der Beratung des Etats 1978/1979 beschlossen, eine unselbständige Stiftung mit dem Ziel zu gründen, in Not geratenen Mannheimer Künstlerinnen und Künstlern finanzielle Hilfe zu gewähren. Am 27. November 1979 wurde die Treuhandstiftung „Künstlernothilfe-Stiftung der Stadt Mannheim“ gegründet, und eine Satzung dazu erlassen, die mit Beschluss vom 08.05.2025 vom Gemeinderat neu gefasst wurde.
Die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt anhand entsprechender Richtlinien, die mit dem Gemeinderatsbeschluss aktualisiert wurden. Demnach können hilfsbedürftige notleidende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende, die sich in einer akuten Notlage befinden, einen Antrag für eine Zuwendung stellen. Eine akute Notlage kann etwa durch äußere Einflüsse wie Umweltkatastrophen, Pandemien, Zerstörung des künstlerischen Arbeitsortes oder Ähnliches entstehen.
Anhand der neu erstellten Richtlinien der Stadt Mannheim über die Vergabe von Fördermitteln der Künstlernothilfe-Stiftung kann die Stiftung ihrem Zweck der Förderung hilfsbedürftiger notleidender Künstlerinnen, Künstler oder Kulturschaffender, die über längere Zeit hinweg einen wesentlichen Beitrag zum Kulturlebens Mannheims geleistet haben, wieder aktiv nachkommen. Anträge sind beim Kulturamt zu stellen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt für Fördermittel sind hilfsbedürftige notleidende Künstlerinnen, Künstler oder Kulturschaffende, die
• sich in einer akuten Notlage befinden,
• seit mindestens drei Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sind und
• einen wesentlichen Beitrag zum Kulturleben Mannheims geleistet haben.
Was wird gefördert?
• Die Stiftungsmittel können nur für einen konkreten Bedarf bzw. bei einer akuten Notlage gewährt werden.
• Die Stiftungsmittel dienen nicht zur Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation.
• Stiftungsmittel werden ausschließlich nachrangig zu gesetzlichen Leistungen gewährt.
• Durch die Zuwendung können Sachkosten, jedoch keine Personal- oder Honorarkosten gedeckt werden.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Fördermittel sind schriftlich unter Beifügung der zur Beurteilung notwendigen Unterlagen beim Kulturamt der Stadt Mannheim zu beantragen. Die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen sind:
- Nachweis der Bedürftigkeit durch Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z.B. durch Kontoauszüge, Transferleistungsnachweise, etc.) sowie einen aktuellen Vermögensnachweis
- Beschreibung der akuten Notlage/Schilderung der widrigen Umstände
- Nachweis über Hauptwohnsitz
- Nachweis über Veranstaltungen/Ausstellungen/Konzerte/Lesereihen/Veröffentlichungen der letzten drei Jahre
- Beschreibung für welche Zwecke die Mittel benötigt werden
- Nachweis der künstlerischen Tätigkeit und Ausbildung
Für detailliertere Informationen wird empfohlen, die Richtlinien zu lesen und Kontakt mit dem Kulturamt kulturamt.sekretariat@mannheim.de aufzunehmen.
Die Satzung der Künstlernothilfe-Stiftung finden Sie hier.