Kulturförderung

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Die Stadt Mannheim ist Anlaufstelle für die kulturellen Initiativen ihrer Bürgerinnen und Bürger und fördert im Rahmen der jeweils im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel kulturelle Vereine, Initiativen, Künstlerinnen und Künstler finanziell sowie durch praktische Hilfestellungen. Gemäß der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung kultureller Aktivitäten stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung (s. Download unten).
 

Institutionelle Förderung

  • Institutionelle Förderung von Vereinen und Kultureinrichtungen (Richtlinien, Ziff. 2)
  • Grundförderung (Richtlinien, Ziff. 3)
  • Atelierförderung für Bildende Künstlerinnen und Künstler (Richtlinien, Ziff. 4)
  • Proberäume für Musikerinnen, Musiker und Bands (Richtlinien, Ziff. 5)
  • Livemusikförderung (Richtlinien, Ziff. 6)

Institutionelle Förderung von Vereinen und Kultureinrichtungen

(Richtlinien, Ziff. 2) Die Bewilligung einer Institutionellen Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat die jeweilige Institution bzw. Vereinigung als förderwürdig erachtet hat. Diese Entscheidung ergeht alle vier Jahre. Turnusgemäß wird die Institutionelle Förderung im Jahr 2023  überprüft und in die Haushaltsberatungen 2024 eingebracht.

Projektförderung

  • Förderung von Einzelprojekten (Richtlinien, Ziff. 7)
  • Konzeptionsförderung (Richtlinien, Ziff. 8)
  • Gastspielförderung (Richtlinien, Ziff. 9)
  • Wiederaufnahme-/Aufführungsförderung für die Darstellenden Künste (Richtlinien, Ziff. 10)

 

Antragstellung

Die Antragstellung für Projektförderung und Institutionelle Förderung erfolgt stets über das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“. Für die Institutionelle Förderung ist darüber hinaus das Einreichen eines „Wirtschaftsplans“ erforderlich.

Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellen Formulare und Beiblätter, die Sie weiter unten unter Downloads finden.

 

Antragsfristen

Projektförderung: Projektförderanträge können beim Kulturamt der Stadt Mannheim zu zwei Terminen eingereicht werden: am 31.3. und am 31.10. jeden Jahres. Beachten Sie dabei die in den Richtlinien beschriebenen Vorgaben zur Terminierung der Projekte (s. Downloads unten).

Institutionelle Förderung: Die Antragsfrist für Institutionelle Förderungen ist der 30.6. jeden Jahres.

Ihr Antrag muss in Papierform mit Originalunterschrift fristgerecht (bis 24:00 Uhr des jeweiligen Stichtages) beim Kulturamt eingehen, sonst kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.

 

Auskunft und Beratung

Bei Fragen zur Antragstellung ...

 

Wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner*innen ...

  • bei fachlichen Fragen zum Antrag (z. B. Beratung zum Projekt)
Bildende Künste Carolin Ellwanger
Darstellendende Künste Nicole Libnau
Musik N.N.
Literatur / Stadtteilkultur Stefanie Rihm
Grundsatzangelegenheiten / Spartenübergreifend

Vuslat Cagilci

  • Bei formalen Fragen zum Antrag (z. B. Antragstellung, finanzielle Abwicklung)
Projektförderung und Institutionelle Förderung kulturamt.verwaltung@mannheim.de

 

Video-Tutorial für Projektförderung

Das folgende Video-Tutorial für Projektförderung erklärt Schritt für Schritt das Antragsformular "Projektförderung".
Durch klicken des Buttons gelangen Sie auf den städtischen Youtube-Kanal (Drittanbieter), auf dem das Video gehostet ist.

Videos

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