ZuMA² - Kulturförderung
Wir fördern das Kunst- und Kulturangebot Mannheims
Das kulturelle Leben einer Stadt zeigt sich an der Zahl und Qualität der unterschiedlichen Kultureinrichtungen und ihrer Aktivitäten. Unabdingbarer Bestandteil urbaner Lebensqualität sind die vielfältigen Aktivitäten von kulturellen Vereinen, Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern.
Die Stadt Mannheim fördert im Rahmen der jeweils im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel die kulturellen Vereine, Initiativen, Künstlerinnen und Künstler finanziell und durch praktische Hilfestellung. Durch die Richtlinien zur Förderung kultureller Aktivitäten werden insbesondere das Leitbild der Stadt Mannheim und die Wirkungsziele des Kulturamts ausgestaltet.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.
Institutionelle Förderung und Projektförderung
Im Rahmen der institutionellen Förderung können Vereine oder Kultureinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen zur teilweisen Deckung ihrer laufenden Betriebsausgaben eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung erhalten. Die Bewilligung einer institutionellen Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat die jeweilige Institution bzw. Vereinigung als förderwürdig erachtet hat.
Darüber hinaus stellt der Gemeinderat der Stadt Mannheim Haushaltsmittel zur Förderung von Einzelprojekten der freien Kulturarbeit zur Verfügung. Die zur Förderung beantragten Projekte sollten einen deutlich erkennbaren Bezug zum aktuellen Leitbild der Stadt Mannheim aufweisen.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Zuschüsse beantragen können Kultureinrichtungen, kulturelle Vereine, Initiativen, Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Mannheim.
- Gibt es weitere spezielle Kriterien, um aus diesem Zuschusstopf eine Förderung zu beantragen?
Bedarfsorientiert gibt es unterschiedliche Förderarten und Förderinstrumente. Diese sind wie die jeweiligen Förderkriterien etc. in den Richtlinien zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Initiativen, Künstlerinnen und Künstler in Mannheim (4.11) geregelt.
- Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig und welche nicht?
Über die Zuwendungsfähigkeit entscheidet die Art der Förderung bzw. das bedarfsgerechte Förderinstrument.
- Was kann im Rahmen der institutionellen Förderung bezuschusst werden?
Zur Institutionellen Förderung gehören gemäß der Richtlinien:
- Institutionelle Förderung von Vereinen und Kultureinrichtungen (Richtlinien, Ziff. 2)
- Grundförderung (Richtlinien, Ziff. 3)
- Atelierförderung für Bildende Künstlerinnen und Künstler (Richtlinien, Ziff. 4)
- Proberäume für Musikerinnen, Musiker und Bands (Richtlinien, Ziff. 5)
- Livemusikförderung (Richtlinien, Ziff. 6)
- Was kann im Rahmen der Projektförderung bezuschusst werden?
Zur Projektförderung gehören gemäß der Richtlinien:
- Förderung von Einzelprojekten (Richtlinien, Ziff. 7)
- Konzeptionsförderung (Richtlinien, Ziff. 8)
- Gastspielförderung (Richtlinien, Ziff. 9)
- Wiederaufnahme-/Aufführungsförderung für die Darstellenden Künste (Richtlinien, Ziff. 10)
- Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig und in welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?
Bedarfsorientiert gibt es unterschiedliche Förderarten und Förderinstrumente. Diese sind wie die jeweiligen Förderkriterien etc. in den Richtlinien zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Initiativen, Künstlerinnen und Künstler in Mannheim (4.11) geregelt.
Für Einzelprojektförderung kann beispielsweise eine Zuwendung in Höhe von max. 50 % gewährt werden, in Ausnahmefällen bis 80%.
- Gibt es besondere Anforderungen oder Abläufe im Antragsverfahren, die zwingend beachtet werden müssen?
Neben dem Antrag auf Zuwendung ist das Beiblatt des Kulturamtes zwingend Bestandteil der Antragstellung.
Je nach Förderart oder Förderinstrument sind die jeweiligen Fristen und Ausschreibungsbedingungen zu beachten.
- Wo kann ich mich weiter über die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich informieren?
Das Kulturamt empfiehlt eine unmittelbare Beratung durch die angegebenen Ansprechpersonen, um im gemeinsamen Austausch das optimale Förderinstrument oder die optimale Förderart zu ermitteln.
Darüber hinaus können Sie sich ebenfalls gerne auf der Website des Kulturamtes über die Möglichkeiten und Regularien hinsichtlich der Kulturförderung informieren.
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
Institutionelle Förderung
- Personalbogen (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
- Wirtschaftsplan
Projektförderung
- Beiblatt Projektförderung
- Kosten-/Finanzierungsplan (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
- Personalbogen (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
Wie kann ich meine Förderung beantragen?
An dieser Stelle können Sie ab dem 15. März 2026 über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.