ZuMA² - Fragen und Fristen

Fragen, Formalia und Fristen - wir bieten Ihnen den Überblick

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum neuen Zuschusskonzept der Stadt Mannheim beantworten. Außerdem möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich aus erster Hand mit den aktuell bekannten Antragsfristen vertraut zu machen.

 

FAQ - Neues Zuschusskonzept Mannheim (ZuMA²)

Mit dem folgenden FAQ möchten wir Ihnen einen ersten umfassenden Überblick darüber bieten, was mit der Einführung von ZuMA², dem neuen Zuschusskonzept der Stadt Mannheim, einhergeht. Hier erfahren Sie, was gleich bleibt, was sich für Sie ändert und was Sie beachten müssen.

 

Was ändert sich mit ZuMA² für Sie als Antragsteller*innen ?

Nach wie vor besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses. Die Anwendung von ZuMA² bedeutet außerdem keine automatische Streichung bestimmter Fördermittel. Wie groß das maximale Budget für Zuschüsse ist, richtet sich nach dem durch den Gemeinderat beschlossenen Zuschusstopf.

 

Somit könne alle, die bislang im Rahmen der gültigen Richtlinien der Stadt Mannheim einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen konnten, dies auch mit ZuMA² tun. Die hauptsächliche Neuerung ist, dass sämtliche Zuschüsse, die von ZuMA² betroffen sind, online gestellt werden können.

Erhalten bestimmte Antragsteller*innen wegen ZuMA² keine Zuschüsse mehr?

Zuschüsse können unverändert durch dieselben Institutionen oder Einzelpersonen beantragt werden, wie bisher. Liegen gemäß spezifischen Richtlinien (Bsp.: Sportförderrichtlinie) gesonderte Ausschlusskriterien oder Bedingungen zur Erteilung eines Zuschusses vor, haben diese unverändert Gültigkeit.

Welche Regelungen besitzen für die Zuschussvergabe künftig Gültigkeit?

Die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Mannheim sowie die speziellen Richtlinien der Fachbereiche haben für die Erteilung von Zuschüssen unverändert Gültigkeit. 

Welche Fördermittel können mit ZuMA² beantragt werden?

ZuMA² beschränkt sich dabei vorerst auf konsumtive Zuschüsse an Dritte mit freiwilligen Aufgaben. Die Vergabe von Fördermitteln mit ZuMA² wird daher im kommenden Haushaltszeitraum grundsätzlich nur für die Themenbereiche erfolgen, die von den sieben neu aufgestellten Zuschusstöpfen umfasst werden: 

 

  • Klima- und Umweltschutz
  • Kulturförderung
  • Förderung sozialpolitischer Aufgaben
  • Sportförderung
  • Wohnen in Mannheim 
  • Wirtschaftsförderung
  • Zusammenleben fördern
Welche Zuschüsse werden aktuell nicht durch ZuMA² erfasst und wie werden diese beantragt?

Zuschüsse für Pflichtaufgaben oder im Rahmen von Leistungsvereinbarungen können nach aktuellem Stand noch nicht mit ZuMA² beantragt werden. Selbiges gilt auch für investive Zuschüsse, beispielsweise zur Förderung von Bauprojekten.

 

Für die Beantragung dieser Zuschüsse gelten daher bis auf Weiteres dieselben Abläufe wie bisher: Wer beispielsweise Fördermittel in den Bereichen Jugend, Bildung oder Tierschutz beantragen möchte, kann dies weiterhin mittels der von den entsprechenden Fachbereichen vorgegebenen Unterlagen tun. Selbiges gilt für die Fristen und Antragswege.


Antragsfristen mit ZuMA²

Anträge, mit denen Fördermittel für das Jahr 2027 aus den Zuschusstöpfen beantragt werden, sollen mit ZuMA² erstmalig ab dem 15. März 2026 gestellt werden. Organisationen, die Zuschüsse für die Deckung ihrer laufenden Kosten (institutionelle Förderung) beantragen wollen, haben Zeit, dies bis zum 30. April 2026 zu tun. Zusätzlich sollen in diesem Zeitraum auch Anträge auf Projektförderung mit besonders langfristigem Planungshorizont gestellt werden.

Für alle weiteren Projektförderungen werden in der zweiten Jahreshälfte gesonderte Antragszeiträume bekanntgegeben: In diesen können beispielsweise Zuschüsse im Bereich der Grund- und Livemusikförderung (Kulturförderung) beantragt werden. Selbiges gilt insbesondere für die Anträge auf pauschale Gewährung von Zuwendungen aus den Zuschusstöpfen "Sportförderung", "Wohnen in Mannheim" sowie der bürgerschaftlichen Begegnungen aus dem Zuschusstopf "Zusammenleben fördern".