ZuMA² - Förderung sozialpolitischer Aufgaben
Inklusive Teilhabe unterstützen und Existenzen sichern
Wir leisten mit unserem Zuschuss einen Beitrag zur Finanzierung von Angeboten und Projekten für Senior*innen, Menschen mit Behinderung (SGB IX) und Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (SGB XII).
Unser Ziel ist es dabei, die inklusive Teilhabe von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu steigern, stationäre Versorgung zu vermeiden, die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration/Teilhabe zu fördern und somit die Existenz bedürftiger Menschen zu sichern.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.
Unterstützung durch den Flüchtlingsfonds
Die Stadt Mannheim möchte zudem Maßnahmen zur Integration Geflüchteter fördern und ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich unterstützen. Zur Förderung von Projekten, die Begegnung, Teilhabe und Verständigung stärken und damit das Zusammenleben in Mannheim aktiv gestalten, stellt sie daher den Flüchtlingsfonds bereit.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung sozialpolitischer Aufgaben
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Zuschüsse beantragen können Verbände der freien Wohlfahrtspflege, soziale Einrichtungen, Vereine sowie Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern (keine Einzelpersonen).
- Gibt es weitere Kriterien, um eine Förderung zu beantragen?
Im Rahmen der Entscheidung über den Zuschussantrag und die Form und Art der Finanzierung werden die besonderen Interessen der Stadt, des Fachbereichs Arbeit und Soziales sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass städtische Zuwendungen nachrangig (gegenüber gesetzlichen oder weiteren Fördermöglichkeiten – Land, Bund etc.) gewährt werden.
Ferner ist zu beachten:
- Angebote/Projekte dürfen noch nicht begonnen sein
- Gesicherte Gesamt-Finanzierung erforderlich
- Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
- Keine Vollfinanzierung
- Wofür kann mit diesem Zuschusstopf eine Förderung beantragt werden?
Zuwendungsfähig sind:
- Personalaufwendungen (Bruttopersonalausgaben) pro Mitarbeiter
- Sachaufwendungen (Honorarkosten, Miet- und Nebenkosten, Betriebs- und Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, etc.)
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Umsatzsteuerbeträge, die nach §15 UStG als Vorsteuer abzugsfähig sind
- Zuführung an Rücklagen aus städtischer Zuwendung
- Bei Personalkosten: über- und außertarifliche Entgelte (Besserstellungsverbot ist einzuhalten)
- Nicht-kassenwirksame Aufwendungen und Kosten (Abschreibungen, Bildung von Rückstelllungen, etc.)
- In welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?
Die Zuwendungshöhe steht grundsätzlich in Abhängigkeit zur Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
Zuwendungen können bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 100.000 € je Angebot/Projekt beantragt werden.
Die Höhe der Einzelfallförderung erfolgt letztlich in Abstimmung mit dem GR und der fachlichen Einschätzung der Fachverwaltung.
- Welche Informationen muss Ihr Antrag enthalten?
- Angebots-/Projektschwerpunkt (Zielgruppen)
- Durchführungsort (Sozialraum)
- Durchführungszeitraum (Angebots-/Öffnungszeiten)
- Angebots-/Projektbeschreibung/Konzeption
- Angebots-/Projektziele müssen mit Kennzahlen hinterlegt und einer entsprechenden Wirkungserwartung ausgewiesen sein
- Wo kann ich mich weiter über Fördermöglichkeiten in diesem Bereich informieren?
Der Fachbereich Arbeit und Soziales informiert über Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Antragstellung. Zuständige Ansprechpartner*innen sind:
Frau Susana Santos
E-Mail: Susana.Santos-de-Castro@mannheim.de
Telefon: 0621 293-7849
Herr Felix Keller (vertretungsweise)
Telefon: 0621 293 9397
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
Institutionelle Förderung
- Wirtschaftsplan
Projektförderung
Kosten-/Finanzierungsplan (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
Wie kann ich meine Förderung beantragen?
An dieser Stelle können Sie ab dem 15. März 2026 über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.