ZuMA² - Sportförderung
Für ein gesundes und aktives Sportleben in unserer Stadt
Die Mannheimer Sportvereine tragen neben der Bereitstellung von Sportstätten maßgeblich zu Kinder- und Jugendbetreuung, Integration und sozialem Zusammenhalt bei. Wir möchten deshalb unsere Vereine bewusst bei diesen zentralen Aufgaben unterstützten, um ein gesundes und aktives Sportleben in der gesamten Stadt zu ermöglichen.
Mit der Sportförderung wollen wir dazu beitragen, die Sportinfrastruktur in unserer Stadt dauerhaft zu sichern und unsere Mannheimer Sportvereine zu stärken. Auf dieser Seite erfahren Sie im Detail, welche Zuwendungen Sie mit ZuMA² in diesem Bereich beantragen können.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderung
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Grundsätzlich können die Mannheimer Sportvereine eine Förderung im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien beantragen. Die Stadt leistet auf diese Weise ideelle, materielle oder finanziell Unterstützung.
Es gelten dabei zunächst die allgemeinen Zugangskriterien der Sportförderungsrichtlinie
- 50 registrierte Vereinsmitglieder bei allen Förderarten.
- der Jugendanteil muss bei allen Förderarten mindestens 10 Jugendliche bzw. mindestens 10% der registrierten Vereinsmitglieder betragen.
- Ausnahmen bestehen bei Sportarten, bei denen eine aktive Sportausübung für Jugendliche ausgeschlossen ist (z.B. Schützenvereine).
- Der Verein muss mindestens 3 Jahre im Vereinsregister in Mannheim registriert sein.
- Der Verein muss die Gemeinnützigkeit nachweisen (Freistellungsbescheid vom Finanzamt).
Weitere Kriterien können sie den einzelnen Förderarten entnehmen.
- Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig und in welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?
Grundsätzlich können mit ZuMA² folgende Bereiche des Sports bezuschusst werden:
- Förderung des Jugendsports
- Pflege & Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
- Energiekostenzuschüsse
- Fahrtkostenzuschüsse
- Nationale und international bedeutende Veranstaltungen
- Zuschüsse für Traineraus- und Fortbildung
- Projektförderung
- Leistungssportförderung
- Vereinsjubiläen
- Vereinsbeiträge für Kinder aus Geringverdienerfamilien
Die Art der Zuwendungsfähigen Ausgaben variiert nach den unterschiedlichen Zuschussbereichen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Regelungen innerhalb der Sportförderungsrichtlinien.
- Wo kann ich mich weiter über die Fördermöglichkeiten im Bereich Sport informieren?
Über Anforderungen oder Abläufe im Antragsverfahren können Sie sich grundsätzlich mit den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Mannheim sowie mit der „Allgemeinen Richtlinien der Stadt Mannheim für die Gewährung von Zuwendungen“ informieren.
Zuständig für die Planung und Umsetzung der Sportförderungsrichtlinie ist der Fachbereich Sport und Freizeit. Wenn Sie fachliche Fragen zu Zuschüssen im Bereich Sport haben, können Sie sich hier an die genannten Ansprechpartner wenden.
- Wie kann ich einen Antrag auf einen Bauzuschuss stellen?
Ihren Antrag auf die Gewährung eines Bauzuschusses können Sie, wie bisher auch, mittels des bereitgestellten PDF-Formulars stellen. Dieses finden Sie weiterhin im Formularcenter Sport & Freizeit der Stadt Mannheim.
Für die Beantragung von Bauzuschüssen gelten ebenfalls die Bedingungen der Sportförderrichtlinien der Stadt Mannheim. Ihr fachlicher Ansprechpartner ist hier ebenfalls der Fachbereich Sport und Freizeit.
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
Förderung des Jugendsports sowie Pflege & Unterhaltung
- Beiblatt "Förderung des Jugendsports sowie Pflege & Unterhaltung"
- BSB Online Bestandsmeldung des jeweiligen Antragsjahres
- Kassenbericht oder Jahresabschluss (mit G&V-Rechnung, Kontennachweis, Kontenblätter) oder Einnahme-/Ausgabe-Überschussrechnung
- aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
Energiekostenzuschuss
- Beiblatt "Energiekostenzuschuss"
- Abrechnungen der Energieversorger für Strom, Heizung, Wasser (ohne Abwasser)
- Ggf. Nebenkostenabrechnungen für Gaststätte, Pächterwohnungen, Wohnungen
Fahrtkostenzuschuss für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
- Beiblatt "Zuschuss auf Fahrtkosten"
- Ausschreibung
- Nachweis der Qualifikation/Startberechtigung
- Fahrtkostennachweise (z.B. Tankbelege)
- Ergebnislisten
Förderung Trainer Aus- und Fortbildung
- Trainerlizenz (A, B, C)
Wie kann ich meine Förderung beantragen?
An dieser Stelle können Sie ab Bekanntgabe der Antragsfrist über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.