Kulturförderung

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Die Stadt Mannheim ist Anlaufstelle für die kulturellen Initiativen ihrer Bürgerinnen und Bürger und fördert im Rahmen der jeweils im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel kulturelle Vereine, Initiativen, Künstlerinnen und Künstler finanziell sowie durch praktische Hilfestellungen. Gemäß der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern in Mannheim stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.

 

Institutionelle Förderung

Zur Institutionellen Förderung gehören gemäß der Richtlinien:

  • Institutionelle Förderung von Vereinen und Kultureinrichtungen (Richtlinien, Ziff. 2)
  • Grundförderung (Richtlinien, Ziff. 3)
  • Atelierförderung für Bildende Künstlerinnen und Künstler (Richtlinien, Ziff. 4)
  • Proberäume für Musikerinnen, Musiker und Bands (Richtlinien, Ziff. 5)
  • Livemusikförderung (Richtlinien, Ziff. 6)

Weitere Informationen zur Institutionellen Förderung finden Sie hier.

 

Projektförderung

Zur Projektförderung gehören gemäß der Richtlinien:

  • Förderung von Einzelprojekten (Richtlinien, Ziff. 7)
  • Konzeptionsförderung (Richtlinien, Ziff. 8)
  • Gastspielförderung (Richtlinien, Ziff. 9)
  • Wiederaufnahme-/Aufführungsförderung für die Darstellenden Künste (Richtlinien, Ziff. 10)

Weitere Informationen zur Projektförderung finden Sie hier.

 

Antragstellung (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung)

Die Antragstellung für Projektförderung und Institutionelle Förderung erfolgt stets über das Formular Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Für die Institutionelle Förderung ist darüber hinaus das Einreichen eines „Wirtschaftsplans“ erforderlich.

Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellen Formulare und Beiblätter, die Sie weiter unten in den Downloads finden.

 

Antragsfristen (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung)

Projektförderung: Projektförderanträge können beim Kulturamt der Stadt Mannheim zu zwei Terminen eingereicht werden: am 31.03. und am 31.10. jeden Jahres. Beachten Sie dabei die in den Richtlinien beschriebenen Vorgaben zur Terminierung der Projekte (s. Downloads unten).

Institutionelle Förderung: Anträge auf Gewährung von institutionellen Zuwendungen sind jährlich spätestens bis zum 30.06. des Kalenderjahres, für das die Zuwendung gewährt werden soll, zu beantragen.

Ihr Antrag muss in Papierform mit Originalunterschrift fristgerecht (bis 24:00 Uhr des jeweiligen Stichtages) beim Kulturamt eingehen, sonst kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.

 

Auskunft und Beratung

Bei Fragen zur Antragstellung ...

 

Wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner*innen ...

  • bei fachlichen Fragen zum Antrag (z. B. Beratung zum Projekt)
Bildende Künste Carolin Ellwanger
Darstellendende Künste Nicole Libnau
Musik Larissa Bode
Literatur / Stadtteilkultur Stefanie Rihm
Grundsatzangelegenheiten / Spartenübergreifend

Vuslat Cagilci

  • bei formalen Fragen zum Antrag (z. B. Antragstellung, finanzielle Abwicklung)
Projektförderung und Institutionelle Förderung kulturamt.verwaltung@mannheim.de

 

Video-Tutorial für Projektförderung

Das folgende Video-Tutorial für Projektförderung erklärt Schritt für Schritt das Antragsformular. Durch klicken des Buttons gelangen Sie auf den städtischen Youtube-Kanal (Drittanbieter), auf dem das Video gehostet ist.

Videos

Wichtige Downloads