Sanierungsgebiet Neckarplatt/Pfeifferswörth

Ausgangslage

Das Sanierungsgebiet befindet sich westlich des Stadtteils Feudenheim zwischen Feudenheimer Au und Neckarkanal.  Die Flächen am Neckarplatt und im Pfeifferswörth sind Bestandteil des Grünzugs Nordost  und durch die örtliche Vereinsarbeit, sowohl im Breiten- als auch Spitzensport, hat dieser Bereich eine hohe Bedeutung für Mannheim hinsichtlich Gesundheitsvorsorge, Kinder- und Jugendarbeit, gesellschaftlicher Teilhabe, sozialem Engagement sowie Integration.

 

Sanierungsziel(e)

Im Vordergrund der zukünftigen Entwicklung steht die Verbesserung der Sicherheit und Ordnung im Straßenraum, der Lückenschluss der fußläufigen Verbindungen innerhalb des Gebietes, die Chancengleichheit der Verkehrsmittel und die Verbesserung der Durchwegung sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in Ost-West-Richtung. Zudem sollen die öffentlichen Bereiche qualifiziert und zu einem sicheren und attraktiven Raum umgestaltet werden. Die Nutzbarkeit des (halb-)öffentlichen Raums soll darüber hinaus erhöht und brachliegende Flächen aktiviert werden. Ein weites Ziel dieser Maßnahme ist es, die Adressbildung des Gebietes zu stärken. 

 

Einzelmaßnahmen im Überblick

  • Verbesserung der Durchwegung und des Zugangs zum Wasser
  • Klimaökologische Maßnahmen
  • Entwicklung der Gewerbeflächen am Pfeifferswörth

 

Eckdaten

Vorbereitende Untersuchungen20.12.2016
Beschluss Sanierungssatzung15.12.2020 (Gebietsgröße: 38,2 ha)
Rechtskraft mit Veröffentlichung23.12.2020 (Amtsblatt Stadt Mannheim)
FörderprogrammWachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)
Aufnahmejahr2020
Bewilligungszeitraum01.01.2020 - 30.04.2029
Bewilligte Fördermittel2,6 Mio. €

 

Beschreibung und Stand der Einzelmaßnahmen

Verbesserung der vorhandenen Durchwegung und Erlebbarkeit

Im Eingangsbereich zum Neckarplatt sind umfangreiche Neupflanzungen geplant, so dass eine ökologisch hohe Aufenthaltsqualität entsteht. Die eingestreuten niederschwelligen sportlichen Angebote sind im Baumbestand eingefügt. Der erste Bauabschnitt ist bereits fertiggestellt, der zweite wird ab 2029 umgesetzt.

Die Straße „Neckarplatt“ wurde zur Fahrradstraße als Teil der Radschnellwegverbindung Mannheim-Viernheim-Weinheim-Darmstadt umgebaut. Im Zuge der grundhaften Erneuerung erhielt die Straße einen neuen Querschnitt mit einseitigem Fußweg und neuer Beleuchtung. Das bisher ungeordnete Parken wurde durch markierte Parkplätze übersichtlich gestaltet. 

Die Straße „In der Anlage“ soll grundhaft für den Begegnungsverkehr inklusive einem Gehweg für Fußgänger ausgebaut werden. Gleichzeitig wurde für eine ökologisch sinnvolle Straßenentwässerung über Versickerungsflächen gesorgt.

Klimaökologische Maßnahmen

Im Rahmen der Entwicklung des Grünzugs Nordost ist vorgesehen, den Bereich zwischen der Riedbahn und der Straße „Neckarplatt“ freiraumplanerisch neu zu definieren und weitgehend von gewerblichen Nutzungen freizumachen, um einen durchgehenden Grünstreifen von der Feudenheimer Straße bis zum Neckarkanal zu entwickeln.

 

Entwicklung der Gewerbeflächen am Pfeifferswörth

Im geschlossenen Gewerberiegel entlang der Straße „Im Pfeifferswörth“ soll ein neuer Abschnitt des Mannheim Medical Technology Campus (MMT-5) geschaffen werden, als Standort für technologieorientierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen der Gesundheitswirtschaft. Die Promenade am Verbindungskanal soll unter Berücksichtigung artenschutzfachlicher Aspekte als Fußweg und Aufenthaltsraum neugestaltet werden.

 

Sonderabschreibungen im Sanierungsgebiet

Im Sanierungsgebiet Neckarplatt/Pfeifferswörth besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich gelten zu machen (§ 7h, 10f, 11a EStG):

  • Bei vermieteten Gebäuden oder Wohnungen können die steuerlich begünstigten Kosten auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden (im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils 9%, in den folgenden vier Jahren jeweils 7%).
  • Bei Gebäuden oder Wohnungen, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90% (zehn Jahre zu 9%).

 

 

 

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